"Datenschutzanwalt" fordert 190 Euro von Websites für Einbindung von Google-Schriftarten

23. August 2022, 20:12 |  1 Kommentar

Über die Schriftarten wird ein Kontakt zwischen Website-Besuchern und Google-Servern hergestellt, was gegen die DSGVO verstößt. Die WKO rät, um Aufschub zu bitten und die eigene Website zu überprüfen



Reihenweise Anwaltsbriefe flattern momentan bei Betreiberinnen und Betreibern von privaten oder Unternehmens-Websites ein. Ein in Groß Enzersdorf ansässiger Rechtsanwalt, der sich im Briefkopf selbst als "Datenschutzanwalt" bezeichnet, verweist darauf, dass "seine Mandantin" die jeweilige Website besucht und daraufhin festgestellt habe, dass ihre IP-Adresse an Google bzw. dessen Mutterkonzern Alphabet weitergeleitet worden sei.

Hintergrund ist die Einbettung von Schriftarten direkt über die Server von Google, womit ein Kontakt mit diesen aufgenommen und die besagte IP-Adresse übermittelt wird, ohne dass in den Datenschutzbestimmungen der jeweiligen Webseiten darauf hingewiesen wird.

Mehr dazu findest Du auf derstandard.at


Ein paar Worte zur Google Font Falle
Ein Anwalt versucht mit DSGVO Abmahnungen Geld zu machen.






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