[DE] Landgerichts Köln: Hauptmieter haftet nicht für Filesharing in WG

22. März 2013, 10:05 |  0 Kommentare

Interessantes Urteil des Landgerichts Köln zur Störerhaftung: Der Hauptmieter einer Wohngemeinschaft haftet nicht für Rechtsverstöße seiner Untermieter. Wichtiges Detail des Falls: Der Beklagte wohnte nicht mehr in der Wohnung - einfach so lässt sich das nicht auf andere WGs übertragen.

Wer haftet, wenn in einer Wohngemeinschaft jemand übers W-Lan Raubkopien anbietet? In bestimmten Fällen sahen Gerichte auch die Betreiber des W-Lans in der Verantwortung, obgleich die gar nicht die betreffenden Dateien angeboten hatten. Manchmal haften Betreiber auch als sogenannte Störer für die Handlungen anderer mit. Das Landgericht Köln rückt mit einer Entscheidung von dieser Linie ab.

Laut dem Urteil vom 14. März 2013 (Az.: 14 O 320/12, noch nicht rechtskräftig) ist der Hauptmieter einer Wohngemeinschaft nicht für illegale Aktivitäten seiner Untermieter haftbar zu machen. In dem konkreten Fall wohnte der Hauptmieter allerdings nicht mehr in der WG. In dem Urteil, das die Verteidiger des Beschuldigten heute veröffentlichten, trug das Gericht dem Umstand Rechnung, dass sich der Hauptmieter zum Tatzeitpunkt nachweislich an einem anderen Ort aufgehalten hatte und damit als Täter nicht infrage kam.

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