Deutsche Polizei nutzt Corona-Kontaktlisten zur Strafverfolgung
Besucher müssen in Restaurants ihren Namen und eine Kontaktmöglichkeit angebenIn mehreren deutschen Bundesländern müssen Lokalbesucher ihre Namen hinterlassen. Die Idee dahinter ist, bei einem bestätigten Corona-Infektionsfall in einer Gaststätte alle Besucher informieren zu können. In den Listen werden meist die Anschrift, die Telefonnummer und die E-Mail-Adresse erfasst und gespeichert. Durch eine rechtzeitige Quarantäne sollen Infektionsketten verhindert werden.
Wie nun bekannt wurde, werden die Listen aber auch zu einem anderen Zweck genutzt: So haben Polizeibehörden in Bayern, Hamburg, Bremen, Hessen, dem Saarland und Rheinland-Pfalz auf diese zugegriffen - mit der Begründung, dass dies rechtlich im Rahmen von Strafverfahren erlaubt sei.
Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) und die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) kritisieren dieses Vorgehen: Dieses könne dafür sorgen, dass weniger Gäste Lokale besuchen, wodurch Betriebe und Mitarbeiter zu Schaden kommen würden.
Mehr dazu findest Du auf derstandard.at
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