schaf am 03. August 2020 um 12:49 |  0 Kommentare | Lesezeit: 48 Sekunden

Deutsche Polizei nutzt Corona-Kontaktlisten zur Strafverfolgung

Besucher müssen in Restaurants ihren Namen und eine Kontaktmöglichkeit angeben

In mehreren deutschen Bundesländern müssen Lokalbesucher ihre Namen hinterlassen. Die Idee dahinter ist, bei einem bestätigten Corona-Infektionsfall in einer Gaststätte alle Besucher informieren zu können. In den Listen werden meist die Anschrift, die Telefonnummer und die E-Mail-Adresse erfasst und gespeichert. Durch eine rechtzeitige Quarantäne sollen Infektionsketten verhindert werden.

Wie nun bekannt wurde, werden die Listen aber auch zu einem anderen Zweck genutzt: So haben Polizeibehörden in Bayern, Hamburg, Bremen, Hessen, dem Saarland und Rheinland-Pfalz auf diese zugegriffen - mit der Begründung, dass dies rechtlich im Rahmen von Strafverfahren erlaubt sei.

Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) und die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) kritisieren dieses Vorgehen: Dieses könne dafür sorgen, dass weniger Gäste Lokale besuchen, wodurch Betriebe und Mitarbeiter zu Schaden kommen würden.

Mehr dazu findest Du auf derstandard.at





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