Das internationale Grenzwertekonzept der Weltgesundheitsorganisation (WHO) für Mobilfunk ist neuerlich bestätigt worden.
Die deutsche Strahlenschutzkommission überprüfte in ihrer aktuellen Stellungnahme "Mikrodosimetrie - HF, Biologische Relevanz der Energiedeposition im mikroskopischen Bereich durch Felder des Mobilfunks" den Kenntnisstand zu den Grenzwerten und kommt zum Ergebnis: "Es besteht daher keine Veranlassung, die bestehenden Grenzwerte zu senken." Damit trägt die SSK wesentlich zur Aufklärung hinsichtlich der immer wieder geäußerten Befürchtungen zu gesundheitlichen Bedenken unterhalb der Mobilfunk-Grenzwerte auf. "Die in Österreich geltenden Mobilfunk-Grenzwerte sind demnach sicher und schützen auch Kinder, ältere und kranke Personen", erklärt FMK-Geschäftsführer Maximilian Maier die Bedeutung des Ergebnisses.
Die Experten sind der Frage nachgegangen, ob es neben den bekannten thermischen Effekten auch bisher nicht bekannte Wirkungen gibt. Aufgrund von Beratungen, Literaturrecherchen und den Ergebnissen eines eigens durchgeführten Fachgesprächs mit ausgewiesenen Experten aus den Bereichen Physik, Chemie, Biologie, Dosimetrie und theoretischer Elektronentechnik kommen sie ebenso zum Schluss, dass es "nach derzeitiger Faktenlage weder neue theoretische Modelle noch experimentelle Befunde gibt, die das Konzept der SAR-Bestimmung durch makroskopische Dosimetrie in Frage stellen".
Der SAR-Wert (SAR = spezifische Absorptionsrate, gibt an, wie viel elektromagnetische Energie von Funkwellen im Körper aufgenommen wird) stellt hinsichtlich der thermischen Effekte sicher, dass sich keine Stelle des Körpers um mehr als 0,1 Grad Celsius erwärmen darf. Im Vergleich dazu erhöht sich die Temperatur eines menschlichen Körpers bei körperlicher Arbeit oder Sport um nicht mehr als 1 Grad Celsius. Um alle Menschen ausreichend zu berücksichtigen, wurde der ermittelte Wert für die Wirkungsschwelle mit einem 50fachen Sicherheitspolster versehen und als Grenzwert für elektromagnetische Felder (EMF) für die Öffentlichkeit festgelegt.
Die Deutschen Justizminister, von Bund und Ländern, plant eine neue Maßnahme, die der Polizei erlauben soll, Fahrzeuge ohne das Wissen der Besitzer zu verwanzen.
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