Kefir am 14. August 2008 um 12:27 |  0 Kommentare | Lesezeit: 1 Minute, 2 Sekunden

E-Mails: Wann der Chef mitlesen darf

Der Bund will künftig mehr Zugriffsrechte auf den E-Mail-Verkehr der öffentlich Bediensteten, auch Privatunternehmen kontrollieren immer öfter das Arbeitsverhalten der Mitarbeiter. Das wirft Grundsatzfragen auf: Ist privates Surfen/Mailen während der Arbeitszeit erlaubt? In welchem Ausmaß? Und vor allem: Wann darf der Chef das kontrollieren?

ORF.at hat bei der Arbeiterkammer und der Gewerkschaft der Privatangestellten [GPA] nachgefragt.

Dabei zeigt sich, dass sich einige Vorgaben im Gesetz finden, die Formulierungen aber durchaus Handlungsspielraum offen lassen. Denn wieviel privates Surfen im Rahmen einer "maßvollen Nutzung" liegt oder wie viel privates E-Mailen das "übliche Ausmaß" nicht übersteigt, können selbst die Experten nicht beziffern. Hier kommt es immer auf die bisherige Praxis im Unternehmen ["betriebliche Übung"] bzw. individuelle Vereinbarungen an.

Rechtsexperten raten grundsätzlich dazu, Betriebsvereinbarungen mit genauen Richtlinien abzuschließen, damit für beide Parteien klar ist, was noch im Rahmen ist und was nicht. Auch Konsequenzen eines eventuellen Missbrauchs, sowie die besondere Datenschutz-Verantwortung des System-Administrators sollten darin festgelegt sein.


Zitat:
"Dieses Thema ist noch lange nicht ausjudiziert, derzeit sind wir erst in der Phase der Bewusstseinsbildung"


...erklärt Irene Holzbauer, Arbeitsrechtexpertin der Arbeiterkammer Wien, im Gespräch mit ORF.at.

Mehr dazu findest Du auf fuzo-archiv.at





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