Erben müssen Zugang zu Facebook-Konto bekommen

12. Juli 2018, 12:08 |  0 Kommentare

Deutscher Bundesgerichtshof entschied zugunsten von Mutter nach Tod der Tochter



Erben müssen auch Zugang auf ein Facebook-Konto bekommen. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Donnerstag im Fall einer Mutter, die nicht auf das Konto ihrer verstorbenen Tochter in dem Onlinenetzwerk zugreifen konnte. Der Vertrag mit Facebook ist demnach Teil des Erbes der Eltern, so dass sie kompletten Zugriff auf das Konto ihrer Tochter haben.
15-Jährige war verstorben

Die 15-jährige Tochter der Klägerin war im Jahr 2012 unter ungeklärten Umständen bei einem U-Bahn-Unfall ums Leben gekommen. Ihre Mutter hoffte, durch den Zugang auf das Facebook-Konto zu erfahren, ob das Mädchen Suizidabsichten hegte.





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