EU plant unionsweiten Austausch von Gesichtsbildern und Polizeiakten
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Dank automatisierter Suche soll die Zusammenarbeit der Polizei erleichtert werden. Datenschützer kritisieren das Vorhaben als riskant und ungerechtfertigt
Ermittelt die deutsche Polizei gegen einen Verdächtigen aus Österreich, kann sie auf hiesige DNA- und Fingerabdruckdaten zugreifen. Möglich macht das der Prümer Vertrag, der schon in den frühen 2000er-Jahren einen Rahmen für die "Zusammenarbeit der Strafverfolgungsbehörden bei der Bekämpfung grenzüberschreitender Kriminalität" etabliert hat. Datenschützerinnen und Datenschützer kritisieren das Abkommen hingegen als undemokratisch und intransparent, weil der übliche Gesetzgebungsprozess umgangen wurde - und bis heute nicht nachgewiesen worden sein soll, dass das Vorhaben notwendig ist.
Mittlerweile arbeitet die Europäische Union an einem Nachfolgegesetz, ohne den aktuellen Rechtsrahmen anhand der zahlreichen Kritikpunkte zu reevaluieren. Mit Prüm II sollen nicht nur DNA und Fingerabdrücke automatisch zwischen nationalen Behörden geteilt werden. Geplant ist ein grenzüberschreitender Austausch von Gesichtsbildern, Polizeiakten und Führerscheindaten innerhalb der EU und dem Schengenraum.
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