EU-Gericht entscheidet Tauschbörsenfall
29. Januar 2008, 11:30
| 0 KommentareAm Dienstag entscheidet der EU-Gerichtshof in einem spanischen Fall, ob Internet-Anbieter Daten von Kunden, die in Tauschbörsen Urheberrechtsverletzungen begehen, an Rechteinhaber weitergeben müssen. In Österreich haben Musik- und Filmwirtschaft derzeit keine rechtliche Möglichkeit, über IP-Adressen die Identität von Tauschbörsennutzern festzustellen.
In ihrem aufsehenerregenden Schlussbericht zum Rechtsstreit der spanischen Verwertungsgesellschaft Promusicae gegen den Telekommunikationsabieter Telefonica hat EU-Generalanwältin Juliane Kokott im Juli 2007 die Meinung vertreten, dass Internet-Provider keine Daten über Kunden, die Tauschbörsen nutzen, an die Inhaber oder Vertreter von Urheberrechten aushändigen müssen.
Am Dienstag entscheiden die EU-Richter, ob sie in dem Fall der Empfehlung der EU-Generalanwältin folgen.
In dem Verfahren wollte Promusicae von Telefonica Daten von Kunden mit dynamischer IP-Adresse, die im Telefonica-Netz KaZaA nutzten, um damit vermeintlichen Urheberrechtsverletzungen auf die Spur zu kommen.
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