Europäischer Gerichtshof: Vorratsdatenspeicherung erneut gekippt

21. Dez. 2016, 10:59 |  0 Kommentare

Vorratsdatenspeicherung ist nur im Kampf gegen schwere Straftaten erlaubt, Überwachte müssen informiert werden

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat sich erneut (PDF) gegen anlasslose Massenüberwachung in Form der Vorratsdatenspeicherung ausgesprochen. Mitgliedstaaten dürfen elektronischen Kommunikationsdiensten "keine allgemeine Verpflichtung zur Vorratsdatenspeicherung" auferlegen, heißt es in dem Urteil. Eine Speicherung müsse sich auf das "absolut Notwendige" beschränken, der Zugriff durch Gerichte erlaubt und Betroffene informiert werden, heißt es weiter.

Mehr dazu findest Du auf derstandard.at





Kurze URL:


Bewertung: 3.0/5 (5 Stimmen)


Weitere News:

Einen Kommentar schreiben

Du willst nicht als "Gast" schreiben? Logg Dich Hier ein.

Code:

Code neuladen

Kommentare
(0)

Bitte bleibe sachlich und fair in deinen Äußerungen. Sollte dein Kommentar nicht sofort erscheinen, ist er in der Warteschlange gelandet und wird meist zeitnah freigeschaltet.




Kommentare:

Du hast bereits für diesen Kommentar abgestimmt...

;-)

Top