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Mi 24. April, 2024 10:36
Das Bundeskartellamt hat vor Gericht gegen Amazon gewonnen. Damit muss sich Amazon auf schärfere Kontrollen durch die Wettbewerbshüter einstellen.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich im Rechtsstreit des Bundeskartellamts mit Amazon an die Seite der Wettbewerbshüter gestellt. Das Bundeskartellamt hatte Amazon im November 2022 auf der Grundlage einer neuen Regelung zu einem Unternehmen mit ...
... erklärt und damit unter verschärfte Beobachtung gestellt. (Az. KVB 56/22) Die Einstufung war der erste Schritt in einem zweistufigen Verfahren. In einem zweiten Schritt könnten dem Konzern bestimmte Praktiken verboten werden. So könnte es dem Onlinekaufhaus etwa untersagt werden, eigene Angebote bei der Darstellung zu bevorzugen. Amazon hatte gegen die Einstufung Beschwerde eingelegt, konnte sich aber vor dem BGH nicht durchsetzen. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamts, begrüßte die BGH-Entscheidung:
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