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Drohne mit in den Urlaub mitnehmen... Worauf muss man achten?

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Mai. '18
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Abos
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So., 20. Mai, 2018 um 22:14
#1


Bild: Screenshot

Mit Drohnen lassen sich sehr schöne Urlaubsfotos machen. Allerdings gibt es einiges zu beachten in anderen Ländern.

Ich habe euch eine Checkliste zusammengestellt, was ihr vor dem Urlaubsantritt und im Urlaub mit der Drohne beachten müsst.

  • Zubehör etwa Ersatzakkus, Speicherkarten und Ladegeräte nicht vergessen.

  • Wer eine Drohne in in Österreich besitzt muss auch eine Haftpflichtversicherung abschließen, die eventuelle Schäden deckt. Mittlerweile bieten diverse Versicherer entsprechende Polizzen an. Vor einer Reise sollte sichergestellt werden, dass der Versicherungsschutz aufrecht ist.

  • Fliegt man mit dem Flugzeug in den Urlaub am besten vorher mit der Fluglinie abklären wieviele Akkus man bedenkenlos mitnehmen kann.

  • Üblich ist bei den meiten Fluglinien das pro Passagier zwei Akkus mit bis zu 100 Wh mit an Bord genommen werden dürfen. Diese müssen im Handgepäck transportiert werden und dürfen nicht eingecheckt werden, damit sie im Ernstfall schneller gelöscht werden können. Bei fix verbauten Akkus werden hier oft Ausnahmen gemacht.

    Haben die Akkus eine Leistung über 100 Wh müssen die Akkus bei der Fluggesellschaft unbedingt angemeldet werden. Über 160 Wh werden sie als Gefahrengut transportiert.

  • Am besten man erkundigt sich vor der Reise auch ob Drohnen im Zielland problemlos betrieben werden dürfen.

  • In einigen Ländern können sie problemlos betrieben werden. In anderen ist der Privatbetrieb komplett verboten und schon der Besitz einer Drohne kann für Ärger sorgen.

    Nicht erlaubt sind Flüge etwa in Saudi-Arabien, Ägypten oder Mexiko.


Eine interaktive Landkarte mit einem Überblick über die rechtliche Situation weltweit haben die Drohnen- und Reiseprofis Sabrina Herrmann und Francis Markert auf ihrer Webseite my-road.de zusammengetragen.

So., 20. Mai, 2018 um 22:14
#2

Fr., 01. Juni, 2018 um 20:08
#3

Ich mache heuer wieder Urlaub in Kroatien und hab mir die Bewilligung der Drohe gleich schriftlich geholt!



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So., 03. Juni, 2018 um 22:43
#4

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