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Mi 13. August, 2008 22:21
Der Verein für Konsumenteninformation hat in erster Instanz einen Prozess gegen den Mobilfunkbetreiber Hutchison 3 G Austria GbmH gewonnen. Gegenstand des Verfahrens war eine Klausel, die Hutchison das Recht einräumt, mehr oder weniger willkürlich einen Abrechnungszeitraum für die Internet-Nutzung festzulegen. Für die Konsumenten eine Kostenfalle, sagt der VKI. Das Handelsgericht Wien hat die Klausel jetzt gekippt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
[b]Abrechnungszeitraum für Kunden unklar ... https://www.ress.at/cmnews.php?datum=13082008&news=13082008232107 Warum willst Du den Post von NewsBot melden? | |
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