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Fr 19. August, 2022 14:21
DJI hat für die Mavic 3 als erster Hersteller eine C1-Zertifizierung nach europäischer Drohnenverordnung erhalten. Besitzer einer Mavic-3-Drohne haben also Grund zur Freude, denn sie dürfen das Gerät jetzt ohne A2-Prüfung "Remote Piloting License" in der Kategorie A1 fliegen. Diese Klasse umfasst Drohnen bis zu einem Gewicht von 900 Gramm, die in der Umgebung von Unbeteiligten geflogen werden dürfen. Der A1- oder "kleine" Drohnenführerschein ist zum Fliegen dieser Drohnen ab dem Jahr 2024 erforderlich. Dadurch können Nutzer, das entsprechende Update vorausgesetzt, die Mavic 3 jetzt auch ohne A2-Prüfung in erlaubten Gebieten fliegen. C&M News: https://ress.at/-news19082022152115.html Warum willst Du den Post von schaf melden? | |
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So 21. August, 2022 01:27
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aleX
Admin Anm. Datum: 01.01.2001 Beiträge: 24774 Wohnort: Österreich Handy: Samsung Note 9 Slogan: Wer glaubt etwas zu sein, hat aufgehört etwas zu werden!
So 21. August, 2022 11:59
Nice
Warum willst Du den Post von aleX melden?Der Mensch ist ein naiver Tourist mit einem abgelaufenem Visum für den Planeten Erde .. | |
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