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Do 02. März, 2023 15:22
Im Streit mit dem Musikkonzern Sony hat Quad9 eine weitere Niederlage vor Gericht erlitten. Der DNS-Resolver wurde sogar als Täter verurteilt.
Der nichtkommerzielle Schweizer DNS-Resolver Quad9 ist im Streit mit dem Musikkonzern Sony ein weiteres Mal zur Sperrung von Webseiten verpflichtet worden. Das Landgericht Leipzig entschied in einem Urteil vom 1. März 2023, dass Quad9 sich nicht auf das sogenannte Providerprivileg berufen könne und damit nicht nur als Störer, sondern als Täter für eine Urheberrechtsverletzung verantwortlich sei (Az. 5 O 807/22). Bei Zuwiderhandlung droht den Betreibern von Quad9 ein Ordnungsgeld in Höhe von bis zu 250.000 Euro oder bis zu zwei Jahre Ordnungshaft. Zudem muss der Anbieter 80 Prozent der Gerichtskosten tragen. Bereits im Juni 2021 wurde Quad9 vom Landgericht H C&M News: https://ress.at/-news02032023142231.html Warum willst Du den Post von schaf melden? | |
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aleX
Admin Anm. Datum: 01.01.2001 Beiträge: 24853 Wohnort: Österreich Handy: Samsung Note 9 Slogan: Wer glaubt etwas zu sein, hat aufgehört etwas zu werden!
Do 02. März, 2023 21:29
Das ist ein DNS-Resolver, der nur Domain-Namen in IP-Adressen übersetzt!!! Wie kann Quad9 wegen Urheberrechtsverletzung verurteilt werden???!!!
Warum willst Du den Post von aleX melden?Der Mensch ist ein naiver Tourist mit einem abgelaufenem Visum für den Planeten Erde .. | |
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