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Do 15. Dezember, 2022 16:33
Bild: Pixabay Die 3G-Regel für Besucher und Mitarbeiter in Spitälern, Alten- und Pflegeheimen bzw. anderen Gesundheitseinrichtungen fällt. Das kündigte das Gesundheitsministerium in einer Aussendung an. Eine entsprechende Novelle der Covid-19-Basismaßnahmenverordnung soll noch am Donnerstag kundgemacht werden. Weiter aufrecht bleibt dagegen die Maskenpflicht in diesen Einrichtungen. Einzelne Bundesländer oder Gesundheitseinrichtungen dürfen strengere Maßnahmen vorsehen. Begründet wird die Maßnahme mit der aktuellen Situation in den Krankenhäusern sowie Alten- und Pflegeheimen. Dort würden neben Corona auch etwa die Influenza oder das RS-Virus auftreten. Dafür stelle die Maske aktuell den einzig verlässlichen Schutz dar.
... so Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne). Impfung und Genesung würden nur bedingt davor schützen, eine Corona-Infektion weiterzugeben. Mehr dazu findest Du auf pixabay.com Warum willst Du den Post von schaf melden?Mäh? Für sich selbst ist jeder unsterblich; er mag wissen, dass er sterben muss, aber er kann nie wissen, dass er tot ist... | |
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