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Abmahnung wegen Miniaturbild auf der Facebook-Pinnwand
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Jan. '13
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So., 06. Januar, 2013 um 12:17
#1
Viele Funktionen, die Facebook seinen Nutzern bietet, sind nach deutschem Recht problematisch. Dies gilt für die mangelhaften Möglichkeiten, ein einwandfreies Impressum zu platzieren, vor allem aber für Kollisionen mit dem Urheberrecht. Ähnlich wie Google generiert Facebook nämlich zu vermeintlich harmlosen Links der Nutzer Text-Snippets und Vorschaubilder. https://www.ress.at/news06012013121741.html |
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So., 06. Januar, 2013 um 12:18
#2
Im Heise Forum sagte ein User schon genau, das ich mir gedacht habe: Zitat: Warum muss eigentlich bei solchen Urheberrechtssachen niemals nachgewiesen werden, welcher Schaden nun tatsächlich entstanden ist? Wenn bei mir eingebrochen wird und ich verlange von meiner Versicherung, dass sie den Schaden ersetzt, dann muss ich doch auch nachweisen, was wirklich an Schaden entstanden ist und kann nicht einfach sagen, ich möchte pauschal 20 000 Euro für alles, was die Einbrecher theoretisch hätten stehlen oder zerstören können. Brauchte der Facebookseiteninhaber das Bildchen wirklich so dringend, dass man davon ausgehen kann, er hätte tatsächlich das Bild bzw. die Nutzungsrechte erworben, wenn er keine Urheberrechtsverletzung begehen will? Ich gehe nach dem Artikel eher davon aus, dass er auf das Bildchen verzichtet hätte, und dass es ein Versehen oder Unwissenheit war, was zur Urheberrechtsverletzung geführt hat. Zur Forderung eines solch hohen Schadensersatzes sollte es meiner Meinung nach Pflicht sein, dass der Schaden (nicht nur an den Haaren herbeigezogener theoretisch entgangener Gewinn) auch plausibel nachgewiesen wird. Und was die Kosten für den Serienbrief der Anwalts angeht, so fehlen mir einfach die Worte, um das empfundene Missverhältnis zwischen erbrachter Leistung und verlangter Entlohnung passend zu beschreiben. Aber juristisch ist das natürlich genauso ok wie der Schadensersatz in dieser Höhe. |
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So., 06. Januar, 2013 um 13:49
#3
krank sowas C&M distanziert sich konkret und ausdrücklich vom Inhalt dieses Postings. Der Ersteller des Postings haftet für seine Äußerungen. Inhalte, die nicht den Forumsregeln entsprechen sind bitte vom Leser zu melden ... |
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Mo., 07. Januar, 2013 um 17:32
#4
wtf? C&M distanziert sich konkret und ausdrücklich vom Inhalt dieses Postings. Der Ersteller des Postings haftet für seine Äußerungen. Inhalte, die nicht den Forumsregeln entsprechen sind bitte vom Leser zu melden ... |
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