> Forums > CM News

B

BGH erlaubt Reservierung von Namens-Domains für Auftraggeber

Erstellt
Feb. '07
letzte Antwort
Noch keine
Antworten
Noch keine
Aufrufe
397
0
„Gefällt mir“
Abos
Noch keine
Fr., 09. Februar, 2007 um 18:44
#1

Der Bundesgerichtshof schaffte am gestrigen Donnerstag Klarheit in einer jahrelang schwelenden Streitigkeit um die Domain "grundke.de" und sorgte damit für Sicherheit in der künftigen Rechtsprechung zu einer bestimmten Fallkonstellation: Wenn beispielsweise eine Web-Agentur für einen Auftraggeber dessen Namen als Domain registriert und parkt, kann dies von einem anderen Inhaber desselben Namens nicht angefochten werden (BGH, Az. I ZR 59/04).

Diese C&M News kannst Du hier lesen:
https://www.ress.at/-news09022007184443.html


> Forums > CM News

Du hast bereits für diesen Post abgestimmt...

;-)



Logo https://t.ress.at/waWtH/


Ähnliche Themen:











Top