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BGH erlaubt Reservierung von Namens-Domains für Auftraggeber

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Feb. '07
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Fr., 09. Februar, 2007 um 18:44
#1

Der Bundesgerichtshof schaffte am gestrigen Donnerstag Klarheit in einer jahrelang schwelenden Streitigkeit um die Domain "grundke.de" und sorgte damit für Sicherheit in der künftigen Rechtsprechung zu einer bestimmten Fallkonstellation: Wenn beispielsweise eine Web-Agentur für einen Auftraggeber dessen Namen als Domain registriert und parkt, kann dies von einem anderen Inhaber desselben Namens nicht angefochten werden (BGH, Az. I ZR 59/04).

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https://www.ress.at/-news09022007184443.html


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