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Drohnen in Österreich: So sind die Regeln

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Jun. '17
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Do., 08. Juni, 2017 um 15:42
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Bild: Pixabay

Was ist in Österreich erlaubt? Was sollte man beachten?

Bereits seit 2014 gilt in Österreich das novellierte Luftfahrtgesetz, das erstmalig den Einsatz von Drohnen ermöglicht. In diesem werden genaue Kriterien und Standards definiert, die sicherstellen sollen, dass diese Luftfahrzeuge sicher unterwegs sind und niemanden gefährden.

Austro Control hat dazu eine Durchführungsbestimmung erlassen, die bei der Bewilligung in erster Linie auf das Gefährdungspotential abstellen.

Unterschieden werden:

  • Einsatzgebiete (unbebaut, unbesiedelt, besiedelt und dicht besiedelt)
  • Gewichtsklassen (bis 5 kg, 5 bis 25 kg und 25 bis einschließlich 150 kg).


Daraus ergeben sich dann auch unterschiedliche Kategorien und in weiterer Folge die Strenge der Auflagen.

Hinweise für Drohnen-Piloten bietet auch die Website des Verkehrsministeriums oder unter Telefonnummer: Tel: +43(0)51703 7111




@wolfgang069 hat es bereits 2014 erklärt, deswegen hier nur ein schneller Überblick auf was zu achten ist...

  • Bis 250 Gramm gelten Drohnen als Spielzeug und dürfen auf eine Maximalhöhe von 30 Metern aufsteigen.

  • Ab 250 Gramm ist eine Bewilligung von Austro Control sowie eine Haftpflichtversicherung für die Drohne erforderlich. Derlei Drohnen unterliegen dem Luftfahrtgesetz, die maximal erlaubte Flughöhe beträgt 150 Meter bei ständigem Sichtkontakt.

  • Orte in Flughafennähe, Militäreinrichtungen und dicht bebaute Gebiete zählen für Drohnen zu den absoluten Sperrzonen.

  • Auch bei Privatgründen gelten Einschränkungen: Diese dürfen nur mit Genehmigung des Eigentümers beflogen werden.

  • Auch nach Erteilung der Betriebsbewilligung können für bestimmte Gebiete gesonderte luftfahrtrechtliche Bewilligungen gemäß Luftverkehrsregeln 2014 erforderlich sein. Eine Übersicht über diese Lufträume sowie weitere Informationen finden sie unter map.dronespace.at bzw. in der Austro Control Drohnen-App „Drone Space".

  • Ohne Bewilligung mit einer Drohne in Österreich zu fliegen, stellt eine Verwaltungsübertretung dar. Das Strafausmaß beträgt bis zu 22.000 Euro.

  • Auch der gewerbliche Betrieb von Drohnen erfordert eine Betriebsbewilligung der Austro Control.


Das Antragsformular findet man unter: https://www.austrocontrol.at/jart/prj3/austro_control/releases/de/upload/5_Antragsformular.pdf oder an diesen Post angehängt.

Das Info Video der Austro Control:




Downloads Antragsformular.pdf (97.32 kB, 42 mal)
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UEbersicht Gebuehren.pdf (148.44 kB, 93 mal)
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CRC32: c034d8c1

Auflistung Bewilligungen.pdf (2.37 MB, 55 mal)
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SHA1: fe2c43f5e053b426c2e865beef4aed33985fc2ba
CRC32: be875a69


Der Mensch ist ein naiver Tourist mit einem abgelaufenem Visum für den Planeten Erde ..

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