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Gartenbesitzer schießt Drohne ab: Gericht erlaubt "Selbsthilfe"
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Mai. '19
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Mi., 01. Mai, 2019 um 12:25
#1
Bild: Pixabay Teures Fluggerät wurde mit Luftgewehr zerstört, deutscher Richter hält Vorgehen für verhältnismäßig Ein Mann hatte eine Drohne über seinem Garten mit einem Luftgewehr "erlegt" und sich damit eine Anzeige des Betreibers, dem Nachbarn, eingehandelt. Dieser forderte 1.500 Euro Schadenersatz. Ein Gericht gesteht ihm "Selbsthilfe" zu. Mehr dazu und eine Diskutionsmöglichkeit zu diesem Thema findest du in der C&M News unter: https://ress.at/gartenbesitzer-schiesst-drohne-ab-gericht-erlaubt-selbsthilfe-news01052019122030.html Mäh? Für sich selbst ist jeder unsterblich; er mag wissen, dass er sterben muss, aber er kann nie wissen, dass er tot ist... |
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