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Kritik an Verordnung: Selbsttests nicht zulässig
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Feb. '21
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Fr., 05. Februar, 2021 um 8:21
#1
Immerhin drei Tage haben Friseure, Modehändler und andere betroffene Unternehmen Zeit, sich auf die Öffnung am Montag vorzubereiten - am Donnerstag wurde die dazugehörige Verordnung veröffentlicht. Eintrittstests: Wer zum Friseur möchte, muss einen negativen Antigen- oder PCR-Test vorweisen, der nicht älter als 48 Stunden sein darf. Kinder bis zehn Jahre sind ausgenommen. Als Testergebnis gelten nur Nachweise, die durch dazu befugte Stellen ausgestellt werden - das sind Teststraßen, Apotheken oder Ärzte. Mehr dazu findest Du auf krone.at Mäh? Für sich selbst ist jeder unsterblich; er mag wissen, dass er sterben muss, aber er kann nie wissen, dass er tot ist... |
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