> Forums > News zu COVID-19
K
Kritik an Verordnung: Selbsttests nicht zulässig
Erstellt
Feb. '21
|
letzte Antwort
Noch keine
|
Antworten
Noch keine
|
Aufrufe
237 |
2
„Gefällt mir“ |
Abos
Noch keine |
Fr., 05. Februar, 2021 um 8:21
#1
Immerhin drei Tage haben Friseure, Modehändler und andere betroffene Unternehmen Zeit, sich auf die Öffnung am Montag vorzubereiten - am Donnerstag wurde die dazugehörige Verordnung veröffentlicht. Eintrittstests: Wer zum Friseur möchte, muss einen negativen Antigen- oder PCR-Test vorweisen, der nicht älter als 48 Stunden sein darf. Kinder bis zehn Jahre sind ausgenommen. Als Testergebnis gelten nur Nachweise, die durch dazu befugte Stellen ausgestellt werden - das sind Teststraßen, Apotheken oder Ärzte. Mehr dazu findest Du auf krone.at Mäh? Für sich selbst ist jeder unsterblich; er mag wissen, dass er sterben muss, aber er kann nie wissen, dass er tot ist... |
|
Du hast bereits für diesen
Post abgestimmt...
;-)
https://t.ress.at/NZtk4/
Ähnliche Themen:
© by Ress Design Group, 2001 - 2024