Abmahnung wegen Miniaturbild auf der Facebook-Pinnwand


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Slogan:
Die News gehören ins Forum! *gg*
BeitragSo 06. Januar, 2013 13:17
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Viele Funktionen, die Facebook seinen Nutzern bietet, sind nach deutschem Recht problematisch. Dies gilt für die mangelhaften Möglichkeiten, ein einwandfreies Impressum zu platzieren, vor allem aber für Kollisionen mit dem Urheberrecht. Ähnlich wie Google generiert Facebook nämlich zu vermeintlich harmlosen Links der Nutzer Text-Snippets und Vorschaubilder.


Diese C&M News kannst Du hier lesen:
https://www.ress.at/news06012013121741.html

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 Post #1

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Kefir
FAQ-Schreiber
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Anm. Datum: 01.01.2001
Beiträge: 14387
Wohnort: Belgien
Handy: Alle Möglichen zum Testen
BeitragSo 06. Januar, 2013 13:18
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Im Heise Forum sagte ein User schon genau, das ich mir gedacht habe:

Zitat:
Warum muss eigentlich bei solchen Urheberrechtssachen niemals
nachgewiesen werden, welcher Schaden nun tatsächlich entstanden ist?

Wenn bei mir eingebrochen wird und ich verlange von meiner
Versicherung, dass sie den Schaden ersetzt, dann muss ich doch auch
nachweisen, was wirklich an Schaden entstanden ist und kann nicht
einfach sagen, ich möchte pauschal 20 000 Euro für alles, was die
Einbrecher theoretisch hätten stehlen oder zerstören können.

Brauchte der Facebookseiteninhaber das Bildchen wirklich so dringend,
dass man davon ausgehen kann, er hätte tatsächlich das Bild bzw. die
Nutzungsrechte erworben, wenn er keine Urheberrechtsverletzung
begehen will?
Ich gehe nach dem Artikel eher davon aus, dass er auf das Bildchen
verzichtet hätte, und dass es ein Versehen oder Unwissenheit war, was
zur Urheberrechtsverletzung geführt hat.

Zur Forderung eines solch hohen Schadensersatzes sollte es meiner
Meinung nach Pflicht sein, dass der Schaden (nicht nur an den Haaren
herbeigezogener theoretisch entgangener Gewinn) auch plausibel
nachgewiesen wird.
Und was die Kosten für den Serienbrief der Anwalts angeht, so fehlen
mir einfach die Worte, um das empfundene Missverhältnis zwischen
erbrachter Leistung und verlangter Entlohnung passend zu beschreiben.
Aber juristisch ist das natürlich genauso ok wie der Schadensersatz
in dieser Höhe.

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 Post #2

Gast







BeitragSo 06. Januar, 2013 14:49
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krank sowas

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 Post #3

wtf
Handyfreak
Handyfreak


Anm. Datum: 05.01.2013
Beiträge: 61

Handy: ein gutes
BeitragMo 07. Januar, 2013 18:32
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wtf?

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