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Rücktrittsrecht bei "Versteigerungen" auf eBay

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Feb. '13
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Abos
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Do., 21. Februar, 2013 um 10:57
#1

Auch bei Online-Verkäufen, bei denen ein Kunde mit dem besten Angebot innerhalb einer Frist den Zuschlag bekommt, darf der Käufer ohne Grund innerhalb von sieben Tagen vom Vertrag zurücktreten. Dies hat der Oberste Gerichtshof (OGH) entschieden. Das Urteil ist aber nur auf Fälle anwendbar, bei denen Konsumenten bei Unternehmen einkaufen.


Diese C&M News kannst Du hier lesen:
https://www.ress.at/news21022013105752.html


Do., 21. Februar, 2013 um 11:17
#2

lol

Ebay wird ja immer Armseeliger..

Entweder ich weiss das ich was kaufen will und kaufe es, oder ich lasse es..

Do., 21. Februar, 2013 um 23:47
#3

aleX hat Folgendes geschrieben:
Entweder ich weiss das ich was kaufen will und kaufe es, oder ich lasse es..


+++

Mäh? Für sich selbst ist jeder unsterblich; er mag wissen, dass er sterben muss, aber er kann nie wissen, dass er tot ist...

Fr., 22. Februar, 2013 um 0:05
#4

aleX hat Folgendes geschrieben:


Ebay wird ja immer Armseeliger..




dito!!!!!!!!!!!!!!!!!!

~°~ Man kann ein Auto nicht wie ein menschliches Wesen behandeln - ein Auto braucht Liebe. ~°~

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