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Rücktrittsrecht bei "Versteigerungen" auf eBay
Erstellt
Feb. '13
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Abos
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Do., 21. Februar, 2013 um 10:57
#1
Auch bei Online-Verkäufen, bei denen ein Kunde mit dem besten Angebot innerhalb einer Frist den Zuschlag bekommt, darf der Käufer ohne Grund innerhalb von sieben Tagen vom Vertrag zurücktreten. Dies hat der Oberste Gerichtshof (OGH) entschieden. Das Urteil ist aber nur auf Fälle anwendbar, bei denen Konsumenten bei Unternehmen einkaufen. https://www.ress.at/news21022013105752.html |
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Do., 21. Februar, 2013 um 11:17
#2
lol Ebay wird ja immer Armseeliger.. Entweder ich weiss das ich was kaufen will und kaufe es, oder ich lasse es.. |
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Do., 21. Februar, 2013 um 23:47
#3
aleX hat Folgendes geschrieben: Entweder ich weiss das ich was kaufen will und kaufe es, oder ich lasse es.. +++ Mäh? Für sich selbst ist jeder unsterblich; er mag wissen, dass er sterben muss, aber er kann nie wissen, dass er tot ist... |
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Fr., 22. Februar, 2013 um 0:05
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