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Mi 26. November, 2014 10:57
In der Verbandsklage des Verein für Konsumenteninformation hat das Oberlandesgericht Wien A1 zur Unterlassung verurteilt. Zahlreiche Bedingungen der bob-AGBs seien unzulässig.
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aleX
Admin Anm. Datum: 01.01.2001 Beiträge: 24951 Wohnort: Österreich Handy: Samsung Note 9 Slogan: Wer glaubt etwas zu sein, hat aufgehört etwas zu werden!
Do 27. November, 2014 12:59
Nicht schlecht..
22 von 23 Klauseln ungültig *gg* Warum willst Du den Post von aleX melden? | |
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