DE: Finanzamt darf Internet-Domain pfänden


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BeitragDo 15. Oktober, 2015 20:48
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Um Steuerrückstände einzutreiben, darf ein Finanzamt auch die Ansprüche beschlagnahmen, die aus dem Vertrag über eine Internet-Domain entstehen.


Diese C&M News kannst Du hier lesen:
https://www.ress.at/news15102015204854.html

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