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EuGH gegen UMTS-Vorsteuerabzug

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Jun. '07
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Di., 26. Juni, 2007 um 13:15
#1

Mobilfunkbetreiber dürfen für die von ihnen entrichteten UMTS-Lizenzgebühren keine Vorsteuerabzüge geltend machen, hat der EuGH nun entschieden. Damit entgehen den heimischen Betreibern rund 140 Mio. Euro.

Die staatliche Versteigerung der UMTS-Mobilfunklizenzen war nämlich keine wirtschaftliche Tätigkeit, entschied der Europäische Gerichtshof in Luxemburg am Dienstag. Somit entfalle auch die Mehrwertsteuerpflicht, die nur für wirtschaftliche Tätigkeiten gelte.

In Österreich wurd ...

APA

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