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EuGH gegen UMTS-Vorsteuerabzug
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Jun. '07
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Di., 26. Juni, 2007 um 13:15
#1
Mobilfunkbetreiber dürfen für die von ihnen entrichteten UMTS-Lizenzgebühren keine Vorsteuerabzüge geltend machen, hat der EuGH nun entschieden. Damit entgehen den heimischen Betreibern rund 140 Mio. Euro. Die staatliche Versteigerung der UMTS-Mobilfunklizenzen war nämlich keine wirtschaftliche Tätigkeit, entschied der Europäische Gerichtshof in Luxemburg am Dienstag. Somit entfalle auch die Mehrwertsteuerpflicht, die nur für wirtschaftliche Tätigkeiten gelte. In Österreich wurd ... APA https://www.ress.at/cmnews.php?datum=26062007&news=26062007141531 |
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