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Internet-Bestellungen von Kindern gelten nicht

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Jul. '09
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So., 05. Juli, 2009 um 18:42
#1

Wenn Kinder oder unmündige Jugendliche via Internet etwas bestellen, so bleibt der Vertrag bis zur eventuellen nachträglichen Zustimmung der Eltern "schwebend unwirksam". Das hinderte den Buch-Versandhändler Donauland allerdings nicht daran, einen Elfjährigen trotz eindeutigen Widerspruchs der Eltern mehr als neun Monaten lang mit Forderungen und Mahnungen einzudecken um dann die Eltern mit abenteuerlichen Argumenten zur Zahlung zwingen zu wollen.


Diese C&M News kannst Du hier lesen:
https://www.ress.at/cmnews.php?datum=05072009&;news=05072009194248


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