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Privatsphäre am Arbeitsplatz
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Mi., 04. April, 2007 um 11:37
#1
Einer Klage vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gegen die Überwachung von E-Mail und Telefonie wurde stattgegeben. Die Überwachung durch den stellvertretenden Schulleiter sei ein Verstoß gegen die Achtung des Privatlebens, hieß es in dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte von Dienstag in Straßburg. Telefon und Internet überwacht Für diese Kontrolle gebe es keine rechtliche Grundlage, hieß es. Der 57-jährigen Beschwerdeführerin sprach das G ... https://www.ress.at/cmnews.php?datum=04042007&news=04042007113735 |
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