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Vorratsdatenspeicherung wird begutachtet

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Apr. '07
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Di., 24. April, 2007 um 14:14
#1

Das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie hat den Gesetzesentwurf zur Vorratsdatenspeicherung von Kommunikationsdaten zur Begutachtung ausgeschickt.

Die österreichischen Telekommunikationsbetreiber sollen künftig dazu verpflichtet werden, Verkehrs- und Standortdaten für sechs Monate "für Zwecke der Strafverfolgung" zu speichern. Damit soll die EU-Richtlinie 2006/24/EG über die Vorratsspeicherung von Daten umgesetzt werden.

Am Montag wurde der Entwurf der Novelle de ...



Diese C&M News kannst Du hier lesen:
https://www.ress.at/cmnews.php?datum=24042007&news=24042007141443


So., 29. April, 2012 um 16:46
#2

So., 29. April, 2012 um 16:46
#3

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