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Entscheidung bei UMTS-Steuerklagen
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Sa., 23. Juni, 2007 um 7:37
#1
Der Europäische Gerichtshof wird nächste Woche urteilen, ob die Ersteigerung einer Mobilfunklizenz vorsteuerabzugsfähig ist. Für Österreichs Mobilfunker geht es um 140 Mio. Euro aus der UMTS-Versteigerung. Die zuständige Generalanwältin des EuGH hatte in ihrem Schlussantrag im September 2006 die Meinung vertreten, die Versteigerung sei nicht mehrwertsteuerpflichtig. Die endgültige Entscheidung soll am Dienstag bekannt gegeben werden. In vier von fünf Fällen folgt das Gericht der ... APA https://www.ress.at/cmnews.php?datum=23062007&news=23062007083747 |
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