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Rückgaberecht bei falschen Fehlern

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Jan. '08
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Do., 03. Januar, 2008 um 11:18
#1

Ein Käufer darf ein EDV-System zurückgeben, wenn bei der Datenspeicherung regelmäßig eine unzutreffende Fehlermeldung angezeigt wird. Das entschied das Oberlandesgericht Koblenz in einem nun bekanntgewordenen Urteil.

Demnach gilt das auch, wenn entgegen der Fehlermeldung die Datensicherung tatsächlich brauchbar und ohne jeden Datenverlust erfolgt war. Hier liege ein erheblicher Mangel vor, da dem Kunden die ständige Nachprüfung nicht zumutbar sei.

Der Kläger hatte eine komplexe EDV-Anlage ...

dpa

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