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Überwachungsvideo: Grazer Polizei-Crash landet auf YouTube

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Feb. '15
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Mi., 11. Februar, 2015 um 9:39
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Eine Videoaufzeichnungen der Verkehrsbetriebe wurde Medien zur Verfügung gestellt, obwohl die Aufnahmen nur zur Auswertung von Straftaten vorgesehen sind.

Ende Jänner ereignete sich in Graz eine wilde Verfolgungsjagd zwischen einem in einem Pkw flüchtenden Räuber und der Polizei durch die Innenstadt. Bei dem Vorfall krachte ein Polizeiwagen in eine Tram, die in der Haltestation beim Hauptbahnhof stand. Drei Beamte wurden bei dem Vorfall leicht verletzt (der KURIER berichtete).

Die Videoüberwachungsanlage der Grazer Verkehrsbetriebe, der Holding Graz, zeichnete diesen Vorfall auf. Die Polizei forderte das Video des Crashs zur Aufklärung des Vorfalls an und dieses wurde laut der Holding Graz auch ausgehändigt. Genau für diesen Zweck sind derartige Videoüberwachungsaufnahmen in der Regel auch vorgesehen. Eine eigene „Datenschutzkoordinationsstelle“ sieht sich das Material gemeinsam mit den Polizeibeamten an, es gibt ein fix festgelegtes Prozedere, das im Jahr 2014 rund 100 Mal zum Einsatz kam.

In den FAQs der Holding Graz heißt es auf die Frage, wer die Videos einsehen darf: „Nur ein ausgewählter Personenkreis gemeinsam mit einem ermittelnden Polizeibeamten im Auftrag der Polizei. Die Einsicht der Daten erfolgt ausschließlich auf Anforderung von Gerichten oder Sicherheits- und Polizeibehörden, d.h., nur wenn eine polizeiliche Anzeige vorliegt. Privatpersonen oder Fahrgäste haben keine Möglichkeit zur Dateneinsicht!“



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