> Forums > CM News
Urteil: Gebührenerhöhung von Drei ist unzulässig
Erstellt
Apr. '17
|
letzte Antwort | Antwort
1
|
Aufrufe
662 |
1
„Gefällt mir“ |
Abos
Noch keine |
Mi., 19. April, 2017 um 10:07
#1
Hutchison Drei hat im September 2016 die Gebühren von 16 Tarifen erhöht. Eine damit verbundene Vertragsklausel verstößt gegen Verbraucherschutzbestimmungen. https://www.ress.at/-news19042017100715.html |
|
Mi., 19. April, 2017 um 10:08
Mäh? Für sich selbst ist jeder unsterblich; er mag wissen, dass er sterben muss, aber er kann nie wissen, dass er tot ist... |
|
Du hast bereits für diesen
Post abgestimmt...
;-)
https://t.ress.at/rUVqz/
Ähnliche Themen:
© by Ress Design Group, 2001 - 2024