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Neue EU Drohnen-Regeln 2018/2019
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Okt. '18
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Do., 11. Oktober, 2018 um 14:33
#1
Für Drohnen (international bezeichnet als Unmanned Aircraft System – UAS) und Flugmodelle wird es voraussichtlich Ziel ist eine einheitliche Regelung für Drohnen und Flugmodelle / Modellflugzeuge in der gesamten EU (Europäischen Union). Hierzu erarbeitet eine EU-Kommision der EASA (European Aviation Safety Agency) eine Gesetzesvorlage, die die Vorschriften und Regeln für den Drohnenbetrieb in Europa (EU) vereinheitlichen (harmonisieren) soll. Zum aktuellen Zeitpunkt hat jedes EU-Land noch seine eigenen Drohnen-Gesetze und Vorschriften, die sich in diversen Punkten unterscheiden. Wichtig: aktuell sind diese EU-Drohnengesetze noch nicht geltend und nicht verabschiedet. Es gelten weiterhin die Vorschriften der deutschen Drohnen-Verordnung 2017. Hier der ursprüngliche (bereits veraltete / überschrittene) Zeitplan für die Verabschiedung der EU-Gesetze durch die EU-Kommission der EASA: Update: am 28. März 2019 hat das EASA Komitee dem Vorschlag der EU-Kommission zugestimmt. Am 12. März wurde der Vorschlag von der EU-Komission angenommen. Der europäische Gerichtshof und das EU-Parlament haben dann noch 2 Monate für die finale Prüfung. Anschließend (voraussichtlich noch in Q2 2019) erfolgt dann die Veröffentlichung: Diese Infos stammen von: https://www.drohnen.de/20336/drohnen-gesetze-eu/ C&M distanziert sich konkret und ausdrücklich vom Inhalt dieses Postings. Der Ersteller des Postings haftet für seine Äußerungen. Inhalte, die nicht den Forumsregeln entsprechen sind bitte vom Leser zu melden ... |
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Do., 11. Oktober, 2018 um 14:45
#2
Anwendungsszenarien:OPEN (Offen)
zusätzlich ist die Kategorie OPEN noch in 3 Unterkategorien unterteilt:
Für welche Drohne sich die Auflagen A1 bis A3 ergeben, ergibt sich aus der Drohnen-Klasse C0 bis C4 (siehe unten). SPECIFIC (Spezifisch)
CERTIFIED (Zertifiziert)
Das Szenario OPEN dürfte daher das sein, welches auf die meisten Drohnen-Flüge (egal ob privat oder gewerblich) zutrifft und unter dessen Einhaltung am unkompliziertesten geflogen wird. Daher werden wir dieses nun im Detail beleuchten: Szenario OPEN – die Drohnen-KlassenWie oben bereits erwähnt, müssen alle in der EU verwendeten oder verkauften Drohnen in eine der 5 Risikoklassen (C=Class=Klasse) eingeteilt werden (C0 bis C4). Die Risikoklassen unterteilen die Drohnen basierend auf ihrem Risiko (z.B. Gewicht, Bewegungsenergie, Bauform, Sicherheitsfunktionen) und beinhalten je Kategorie unterschiedliche Auflagen (Registrierungspflicht des Steuerers, elektronische ID der Drohne,..). Da dies relativ komplex ist, soll sich nicht der Anwender / Pilot mit dieser Kategorisierung beschäftigen, sondern die Hersteller müssen die Drohnen in die passende Kategorie einteilen und mit einem entsprechenden Kennzeichen deutlich markieren:
Drohnen-Klasse C0
Auflagen für Hersteller / Drohne (nicht bei Eigenbauten):
Freigaben / Vorgaben / Verbote:
Drohnen-Klasse C1Beinhaltet (sofern nicht in C0 fallend):
Auflagen für Hersteller / Drohne:
Freigaben / Vorgaben / Verbote:
Drohnen-Klasse C2
Beinhaltet (sofern nicht in C0 oder C1 fallend):
Auflagen für Hersteller / Drohne:
Freigaben / Vorgaben / Verbote:
Drohnen-Klasse C3 und C4Beinhaltet (sofern nicht in C0, C1 oder C2 fallend):
Auflagen für Hersteller C3 (außer Eigenbau):
Auflagen für Hersteller C4 (außer Eigenbau):
Freigaben / Vorgaben / Verbote:
Quellen: Die offizielle Vorlage und weitere Dokumente der EASA finden sie hier. Bitte beachten, dass all diese Informationen vorläufig sind und auf einer Gesetzesvorlage / einem Entwurf beruhen. Die final verabschiedeten EU-Drohnengesetze und EU-Drohnenverordnungen können dementsprechend später abweichen. (alle Angaben ohne Gewähr)
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