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Neue EU Drohnen-Regeln 2018/2019

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Okt. '18
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Do., 11. Oktober, 2018 um 14:33
#1

Für Drohnen (international bezeichnet als Unmanned Aircraft System – UAS) und Flugmodelle wird es voraussichtlich Ende 2018 / Anfang 2019 ab Q2 2019 neue EU-weit gültige Drohnen-Regeln und Drohnen-Gesetze geben.

Ziel ist eine einheitliche Regelung für Drohnen und Flugmodelle / Modellflugzeuge in der gesamten EU (Europäischen Union). Hierzu erarbeitet eine EU-Kommision der EASA (European Aviation Safety Agency) eine Gesetzesvorlage, die die Vorschriften und Regeln für den Drohnenbetrieb in Europa (EU) vereinheitlichen (harmonisieren) soll. Zum aktuellen Zeitpunkt hat jedes EU-Land noch seine eigenen Drohnen-Gesetze und Vorschriften, die sich in diversen Punkten unterscheiden.

Wichtig: aktuell sind diese EU-Drohnengesetze noch nicht geltend und nicht verabschiedet. Es gelten weiterhin die Vorschriften der deutschen Drohnen-Verordnung 2017.

Hier der ursprüngliche (bereits veraltete / überschrittene) Zeitplan für die Verabschiedung der EU-Gesetze durch die EU-Kommission der EASA:



Update: am 28. März 2019 hat das EASA Komitee dem Vorschlag der EU-Kommission zugestimmt. Am 12. März wurde der Vorschlag von der EU-Komission angenommen.
Der europäische Gerichtshof und das EU-Parlament haben dann noch 2 Monate für die finale Prüfung. Anschließend (voraussichtlich noch in Q2 2019) erfolgt dann die Veröffentlichung:





Diese Infos stammen von:
https://www.drohnen.de/20336/drohnen-gesetze-eu/




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Do., 11. Oktober, 2018 um 14:45
#2

Anwendungsszenarien:

OPEN (Offen)

  • gedacht für Drohnen und Flüge mit geringem Risiko
  • maximale Flughöhe 120 Meter
  • Flug nur in Sichtweite (VLOS = Visual Line Of Sight)
  • Versicherungspflicht (wohl nach Vorgabe der Länder – nicht definiert durch die EU-Regelung)
  • Dass Mindestalter wird nicht durch die EU-Richtlinien definiert sondern auf Länderebene festgesetzt
  • Plakette / Kennzeichen mit Registrierungsnummer des Piloten ab Drohnen-Klasse C1
  • Flugbestimmungen und -regulatorien des jeweiligen EU-Landes beachten – z.B. Abstand zu Flugplätzen, bemannten Flugzeugen, Menschenansammlungen, Einsatzorten, Energieanlagen, Gefängnissen, Militärgeländen, ect. pp.
  • Privatsphäre beachten – keine Aufnahmen von Personen ohne Erlaubnis
  • weitere Auflagen sind abhängig von der Risikoklasse der genutzten Drohne (siehe unten)

zusätzlich ist die Kategorie OPEN noch in 3 Unterkategorien unterteilt:

  • A1: Flug über Personen (nicht aber Menschenansammlungen im Freien)
  • A2: Flug in der Nähe von Menschen (aber in sicherer Entfernung)
  • A3: Flug weit weg von Menschen

Für welche Drohne sich die Auflagen A1 bis A3 ergeben, ergibt sich aus der Drohnen-Klasse C0 bis C4 (siehe unten).

SPECIFIC (Spezifisch)

  • gedacht für die Drohnen-Einsätze, die eine oder mehrere Vorgaben der Kategorie OPEN überschreiten müssen (z.B. Flüge über 120 Meter, Fliegen außerhalb der Sichtweite,..)
  • hierfür sind spezielle individuelle Ausnahmegenehmigungen erforderlich
  • es wird definierte Standard-Szenarien geben die man auch ohne Ausnahmegenehmigung durchführen kann, wenn man eine gesonderte „kleine“ UAS Operator Lizenz / Zertifizierung hat. Diese Lizenz nennt sich: Light UAS operator certificate (LUC)
    Standardszenarien werden voraussichtlich auch das Thema FPV-Racing, FPV Racer und FPV-Flug umfassen
  • spezielle Auflagen

CERTIFIED (Zertifiziert)

  • gedacht für Spezialanwendungen (z.B. in der Industrie, Transportwesen, etc.)
  • spezielle Zertifinierungsprozesse und Lizenzen erforderlich (sowohl für die Drohne als auch den Operator und die Crew)
  • spezielle Auflagen

Das Szenario OPEN dürfte daher das sein, welches auf die meisten Drohnen-Flüge (egal ob privat oder gewerblich) zutrifft und unter dessen Einhaltung am unkompliziertesten geflogen wird. Daher werden wir dieses nun im Detail beleuchten:

Szenario OPEN – die Drohnen-Klassen

Wie oben bereits erwähnt, müssen alle in der EU verwendeten oder verkauften Drohnen in eine der 5 Risikoklassen (C=Class=Klasse) eingeteilt werden (C0 bis C4). Die Risikoklassen unterteilen die Drohnen basierend auf ihrem Risiko (z.B. Gewicht, Bewegungsenergie, Bauform, Sicherheitsfunktionen) und beinhalten je Kategorie unterschiedliche Auflagen (Registrierungspflicht des Steuerers, elektronische ID der Drohne,..).

Da dies relativ komplex ist, soll sich nicht der Anwender / Pilot mit dieser Kategorisierung beschäftigen, sondern die Hersteller müssen die Drohnen in die passende Kategorie einteilen und mit einem entsprechenden Kennzeichen deutlich markieren:

Drohnen-Kategorien-EU

Drohnen-Klasse C0

Drohnen-Klasse C0Beinhaltet:

  • Drohnen unter 250g Startgewicht
  • Eigenbauten / selbstgebaute Drohnen (nur bis 250g Startgewicht) werden behandelt wie die Klasse C0
    (alle Eigenbauten über 250g: siehe Klasse C3/C4)

Auflagen für Hersteller / Drohne (nicht bei Eigenbauten):

  • Gebrauchsanweisung
  • muss EU-weite Spielzeug-Sicherheitsrichtlinien (2009/48/EC) erfüllen oder unter 19m/s Geschwindigkeit bleiben
  • muss einstellbares Höhenlimit besitzen
  • keine scharfen Kanten
  • Drohne benötigt keine elektronische ID und keine automatische GEO Flugbeschränkungsüberwachung

Freigaben / Vorgaben / Verbote:

  • Pilot / Steuerer muss Gebrauchsanweisung lesen
  • Pilot / Steuerer muss nicht registriert sein
  • Es darf über Menschen (nicht über Menschenansammlungen) geflogen werden (Unterkategorie A1)

 

 

Drohnen-Klasse C1

Drohnen-Klasse C1Beinhaltet (sofern nicht in C0 fallend):

  • Drohnen unter 80 J (Joule) Bewegungsenergie oder unter 900 Gramm Abfluggewicht

Auflagen für Hersteller / Drohne:

  • Gebrauchsanweisung
  • Geschwindigkeit auf 19m/s begrenzt
  • Unterlagen über Bewegungsenergie und mechanische Stabilität (Richtlinien / Vorgaben einhalten)
  • Notfallprozedur für Verbindungsverlust (Return-to-Home etc.)
  • muss einstellbares Höhenlimit besitzen
  • keine scharfen Kanten
  • Drohne benötigt eine elektronische ID und eine automatische GEO Flugbeschränkungsüberwachung

Freigaben / Vorgaben / Verbote:

  • Pilot / Steuerer muss Gebrauchsanweisung lesen
  • Pilot muss Online-Training und Test/Prüfung absolviert haben (kleiner Drohnen-Führerschein)
  • Pilot muss sich registrieren und seine Registrierungsnummer mittels Plakette auf der Drohne anbringen
  • Es darf über Menschen (nicht über Menschenansammlungen) geflogen werden (Unterkategorie A1)

 

 

Drohnen-Klasse C2

Drohnen-Klasse C2 Low Speed Mode
mit Low-Speed Modus
Drohnen-Klasse C2 - no Low Speed Mode
ohne Low-Speed Modus

Beinhaltet (sofern nicht in C0 oder C1 fallend):

  • Drohnen unter 4kg Abluggewicht

Auflagen für Hersteller / Drohne:

  • Gebrauchsanweisung
  • Unterlagen über Bewegungsenergie, mechanische Stabilität und Bruch (Richtlinien / Vorgaben einhalten)
  • Notfallprozedur für Verbindungsverlust (Return-to-Home etc.)
  • muss einstellbares Höhenlimit besitzen
  • keine scharfen Kanten
  • Low-Speed Modus (manuell zuschaltbar) muss vorhanden sein (max 3 m/s), wenn nahe an Personen geflogen werden soll
  • Drohne benötigt eine elektronische ID und eine automatische GEO Flugbeschränkungsüberwachung

Freigaben / Vorgaben / Verbote:

  • Pilot / Steuerer muss Gebrauchsanweisung lesen
  • Pilot muss Online-Training und Test/Prüfung absolviert haben (kleiner Drohnen-Führerschein)
  • Pilot muss einen theoretischen Test in einem anerkannten Prüfzentrum absolvieren (großer Drohnen-Führerschein)
  • Pilot muss sich registrieren und seine Registrierungsnummer mittels Plakette auf der Drohne anbringen
  • Es darf nur in einer sicheren Entfernung zu Menschen geflogen werden (Unterkategorie A2):
    Im Low-Speed-Modus mindestens 5 Meter Abstand zu Personen und außerdem mindestens einen horizontalen Absand so groß wie die aktuelle Höhe (1:1 Regel). Bedeutet: bei 10 Metern Flughöhe mindestens 10 Meter Abstand, usw.

Drohnen-Klasse C3 und C4

Drohnen-Klasse C4Drohnen-Klasse C3Beinhaltet (sofern nicht in C0, C1 oder C2 fallend):

  • Drohnen unter 25kg Abluggewicht
  • alle selbstgebauten Drohnen über 250g werden behandelt wie C3/C4
    (alle Eigenbauten unter 250g siehe Klasse C0)

Auflagen für Hersteller C3 (außer Eigenbau):

  • Gebrauchsanweisung
  • Unterlagen über Bruch (Richtlinien / Vorgaben einhalten)
  • Notfallprozedur für Verbindungsverlust (Return-to-Home etc.)
  • muss einstellbares Höhenlimit besitzen
  • Drohne benötigt eine elektronische ID und eine automatische GEO Flugbeschränkungsüberwachung

Auflagen für Hersteller C4 (außer Eigenbau):

  • (In diese Kategorie fallen in der Regel auch alle konventionellen Modellflugzeuge / Flugmodelle)
  • Gebrauchsanweisung
  • kein automatischer / autonomer Flug erlaubt
  • Wenn in der genutzten Flug-Zone vorgegeben / erforderlich, dann benötigt die Drohne eine elektronische ID und eine automatische GEO Flugbeschränkungsüberwachung. Ansonsten nicht.

Freigaben / Vorgaben / Verbote:

  • Pilot / Steuerer muss Gebrauchsanweisung lesen
  • Pilot muss Online-Training und Test/Prüfung absolviert haben (kleiner Drohnen-Führerschein)
  • Pilot muss sich registrieren und seine Registrierungsnummer mittels Plakette auf der Drohne anbringen
  • Es darf nur entfernt von Städten geflogen werden und nur dort, wo sich keine unbeteiligten Personen gefährdet werden können (Unterkategorie A3)

Quellen:

Die offizielle Vorlage und weitere Dokumente der EASA finden sie hier.

Bitte beachten, dass all diese Informationen vorläufig sind und auf einer Gesetzesvorlage / einem Entwurf beruhen. Die final verabschiedeten EU-Drohnengesetze und EU-Drohnenverordnungen können dementsprechend später abweichen. (alle Angaben ohne Gewähr)

 

Diese Infos stammen von: 
https://www.drohnen.de/20336/drohnen-gesetze-eu/





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