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Vater schoss Drohne ab: So begründet Gericht aufsehenerregendes Urteil
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Jun. '19
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Do., 27. Juni, 2019 um 10:56
#1
Das Amtsgericht im deutschen Riesa hat nun das vollständige Urteil veröffentlicht – man sah einen "Defensivnotstand" gegeben https://www.ress.at/-news27062019105639.html |
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Do., 27. Juni, 2019 um 11:01
#2
Gartenbesitzer schießt Drohne ab: Gericht erlaubt "Selbsthilfe" Teures Fluggerät wurde mit Luftgewehr zerstört, deutscher Richter hält Vorgehen für verhältnismäßig Mehr unter: https://ress.at/gartenbesitzer-schiesst-drohne-ab-gericht-erlaubt-selbsthilfe-news01052019122030.html Mäh? Für sich selbst ist jeder unsterblich; er mag wissen, dass er sterben muss, aber er kann nie wissen, dass er tot ist... |
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Do., 27. Juni, 2019 um 14:03
#3
AG Riesa, Urteil vom 24.04.2019 - 9 Cs 926 Js 3044/19 Zur Rechtfertigung des Abschusses einer Drohne wegen Eingriffs in das Allgemeine Persönlichkeitsrecht sowie das Eigentumsrecht. Ihr könnt das Urteil hier nachlesen: https://openjur.de/u/2174876.html Zuletzt bearbeitet von aleX am 28.06.2019 09:41, insgesamt 1-mal bearbeitet Grund: Geschützte Texte nicht 1:1 posten.. |
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Do., 27. Juni, 2019 um 17:21
#4
Finde es scheisse das einer eine Drohne anschissen darf, aber über ein Grundstück fliegen und die beobachten geht auch nicht C&M distanziert sich konkret und ausdrücklich vom Inhalt dieses Postings. Der Ersteller des Postings haftet für seine Äußerungen. Inhalte, die nicht den Forumsregeln entsprechen sind bitte vom Leser zu melden ... |
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