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Handyzahlungen: Paybox-Praktiken rechtswidrig
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Sep. '11
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Di., 13. September, 2011 um 20:17
#1
Ein einfaches „Ja“ per SMS ist laut dem Verein für Konsumenteninformation (VKI) nicht ausreichend, um eine Zahlung zu autorisieren, dies widerspreche dem Zahlungsdiestegesetz (ZaDiG). In einer entsprechenden Verbandsklage gegen Paybox hat der VKI in erster Instanz Recht bekommen. Futurezone https://www.ress.at/news13092011201740.html |
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Di., 13. September, 2011 um 20:18
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