Das bedeutet Trumps Social-Media-Verfügung für das Internet


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Kefir
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BeitragFr 29. Mai, 2020 22:42
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Der US-Präsident hat am Donnerstag eine Verfügung unterzeichnet, die soziale Netzwerke stärker regulieren soll. Das könnte weitreichende Folgen haben.

Laut dem Entwurf der Verfügung, der bereits am Donnerstag im Internet zirkulierte, will Trump, dass die Federal Communications Commission (FCC), also die unabhängige Kommunikationsbehörde der USA, die Bedeutung einer bestimmten Passage des Kommunikationsakts überarbeitet und neu definiert. Konkret geht es um die «Section 230», die besagt, dass es sich bei Social-Media-Unternehmen nicht um Rundfunk-Veranstalter wie beispielsweise Fernsehstationen oder Radios handelt, sondern nur um sogenannte Carrier.

Das bedeutet, dass die Unternehmen - anders als beispielsweise TV-Sender - nicht dafür verantwortlich gemacht werden können, was ihre Nutzer über ihre Plattform verbreiten. Sollte sich dies ändern, könnten Unternehmen wie Youtube, Facebook oder Twitter grosse Probleme haben.

Aber nicht nur für die grossen Konzerne würde dies den Ruin bedeuten. Beinahe das gesamte Internet stützt sich auf diese «Section 230». Denn ohne diese Klausel könnte plötzlich jede Plattform, die Inhalte ihrer User veröffentlicht, von jedem beliebigen Menschen verklagt werden. Dass dies in einem Chaos enden würde, ist wohl leicht vorstellbar.

Die "Section 230" regelt aber nicht nur die Verantwortung dieser Plattformen, was die Inhalte betrifft, sondern erlaubt ihnen auch, die Inhalte nach eigenem Ermessen zu moderieren. So ist es Plattformen wie Wikipedia oder Yelp beispielsweise erlaubt, nach eigenen Richtlinien zu handeln, wenn es um das Löschen kontroverser Kommentare oder Posts geht.

Laut Gizmodo.com profitieren heutzutage neun von zehn Internetseiten von der "Section 230" und müssten nach deren Abschaffung ihr komplettes Konzept neu überdenken.

Ein FallbeispielBetrachten wir ein konkretes Beispiel, wie die Abschaffung der "Section 230" ein Video auf Youtube beeinflussen könnte. Veröffentlicht ein Nutzer heutzutage ein Video auf Youtube, das eine zweite Person als rechtswidrig oder diffamierend betrachtet, kann diese Person nur den Youtuber direkt verklagen, nicht aber die Plattform Youtube. Ohne die "Section 230" könnte der Kläger aber direkt gegen das Unternehmen klagen, da dieses rechtlich nicht mehr geschützt ist.

Damit aber nicht genug. Nicht nur das Video, das auf die Plattform geladen wurde, könnte potenziell zu einem Rechtsstreit mit Youtube führen, sondern auch jeder einzelne Kommentar, der - möglicherweise anonym - unter dem Video hinterlassen wurde. Bei Videos, die mehrere Tausend Kommentare aufweisen, kann man sich also vorstellen, wie gross das Chaos wäre, würde jede Person, die sich von einem Kommentar persönlich beleidigt fühlt, eine Klage gegen Youtube erheben.



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Kommentare usw. bitte in der C&M News:
https://ress.at/-news29052020224211.html


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