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WARNUNG vor einem Schreiben der Bundesstelle für Seuchenschutz
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Mai. '20
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Mi., 20. Mai, 2020 um 21:58
#1
Aufgrund der Formulierung wird ein gewisser Druck aufgebaut und u. a. suggeriert, dass die Empfänger aufgrund ihrer Einstufung als Risikogruppe "von Amtswegen zum Test verpflichtet sind". https://ress.at/-news20052020215830.html |
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