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Secnu: Start-up vergibt Gratis-Mehrwertnummern

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Feb. '13
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Di., 12. Februar, 2013 um 10:58
#1

Mit einem außergewöhnlichen Konzept lässt das österreichische Start-up adaffix aufhorchen. Um sich unliebsame Anrufe – etwa von Firmen, Umfrageinstituten und Telefon-Keilern aller Art - vom Leib zu halten und gleichzeitig seine private Handynummer zu schützen, bietet addafix mit dem neuen Dienst Secnu kostenlos Mehrwertnummern an, an denen man sogar verdienen kann.


Diese C&M News kannst Du hier lesen:
https://www.ress.at/news12022013105820.html


Di., 12. Februar, 2013 um 11:12
#2

Aber bitte unbedingt die AGBs lesen!!!

Zitat:
Informationen über und allgemeine Geschäftsbedingungen für die Dienstleistung
?Rufumleitung von öffentlicher Mehrwertnummer zu privater Telefonnummer?

I. Bedarf des Kunden
(1) Der Kunde verfügt über eine oder mehrere Handy-Telefonnummern und möchte weitestgehend vermeiden, dass diese Nummer(n) der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Für die Zwecke dieses Textes werden diese Nummern nunmehr die ?privaten Nummern? genannt.

(2) Der Kunde ist über die Tatsache, dass im Geschäftsverkehr regelmäßig die Bekanntgabe von Telefonnummern verlangt wird, nicht erfreut und sucht eine Maßnahme gegen unerbetene Telefonanrufe wie zum Beispiel Meinungsumfragen und Anrufe zu Werbezwecken. Solche unerbetene Anrufe häufen sich ungeachtet der Tatsache, dass die privaten Nummern der Kunden in öffentlichen Verzeichnissen gar nicht aufscheinen.

II. Lösung der adaffix
(1) Die adaffix GmbH verfügt über eine technische Lösung, in deren Rahmen jedem Kunden eine Mehrwertnummer (beginnend mit 0900) zugewiesen wird, welche für die Zwecke dieser Stellungnahme nun die ?öffentliche Nummer? genannt wird. Diese technische Zuweisung funktioniert nur für Nummern von Mobiltelefonen.

(2) Wird eine öffentliche Nummer eines Kunden von einem Anrufer angewählt, so wird der Anruf auf jene private(n) Nummer(n) des Kunden weitergeleitet, welche der Kunde zu diesem Zweck bei der adaffix GmbH hinterlegt hat. Eine Rufnummernportierung von einer öffentlichen Nummer zu einer anderen öffentlichen Nummer ist nicht möglich. Die Lösung kann nur innerhalb von Österreich angerufen werden. Dem Kunden entstehen durch die Weiterleitung auf die private(n) Nummer(n) keine Kosten.

III. Das Ausmaß der Öffentlichkeit bei der öffentlichen Nummer
(1) Im Sinne von Punkt I. will der Kunde nur von jenen Personen angerufen werden, denen er seine private Nummer zu diesem Zweck hinterlassen hat. Die Lösung der adaffix GmbH dient als ?Filter?, indem Personen, denen der Kunde seine private Nummer nicht überlassen hat, ein Entgelt für den Anruf zahlen müssen.

(2) Demnach ist es vom Kunden ausdrücklich gewollt, dass die öffentliche Nummer gerade dazu bestimmt ist, der Öffentlichkeit bekannt gemacht zu werden, dies über Informationsanbieter und Suchmaschinen jeder Form.

(3) Der adaffix GmbH wird demnach vom Kunden das Recht eingeräumt, über die öffentliche Nummer des Kunden zu verfügen und diese samt dem Namen des Kunden und den Links zu seinen sozialen Netzwerken entgeltlich oder unentgeltlich an Dritte zu überlassen.

(4) Die adaffix GmbH erklärt, dass sie die private Nummer des Kunden keinesfalls an Dritte weitergeben wird.

IV. Rechte des Kunden
(1) Der Kunde kann die Weiterleitung der Anrufe von der öffentlichen Nummer auf die private Nummer jederzeit selbst beenden. Dies ist ihm über seinen Web-Account oder via App mittels Nutzerkennung und Passwort möglich. Bei einer solchen Verfügung des Kunden wird der Eintrag in der Datenbank der adaffix GmbH gelöscht und die öffentliche Nummer wird inaktiv. Weiters informiert die adaffix GmbH die Herausgeber von Telefonnummern-Verzeichnissen über die Verfügung des Kunden, wobei die öffentliche Nummer beim nächsten Update des Verzeichnisses gelöscht wird. Auf Suchmaschinen hat die adaffix GmbH keinen Einfluss.

(2) Der Kunde hat für die öffentliche Nummer selbst kein Entgelt zu leisten. Der Erlös aus den Entgelten, welche die Anrufer für die Nutzung der Mehrwertnummer zu zahlen haben, verbleibt bei der adaffix GmbH, von welchem Grundsatz ? abgesehen von gesondert schriftlich zu treffenden Vereinbarungen ? nur der folgende Absatz (3) eine Ausnahme kennt.

(3) Pro weitergeleitetem Anruf wird dem Kunden ein Betrag gutgeschrieben, dies jedoch erst, wenn die volle Zahlungspflicht des Anrufers endgültig feststeht. Dies ist frühestens der Fall, wenn der Anrufer binnen sechs Monaten nach Erhalt der Rechnung seines Netzbetreibers gegen diese keinen Einspruch gemacht hat. Die jeweilige Höhe der Gutschrift richtet sich nach dem vom Anrufer zu zahlenden Entgelt. Die konkrete Berechnung wird von der adaffix GmbH auf der Website bzw. der App festgelegt. Der Kunde bekommt mittels Nutzerkennung und Passwort Einsicht in seine Gutschriften.

(4) Wenn seitens der adaffix GmbH eine Auszahlung erstmals vorgenommen wird, wird der Kunde von der adaffix GmbH um Bekanntgabe von Informationen ersucht werden, welche die adaffix GmbH in die Lage versetzen, die Gutschrift dem Kunden auszuzahlen. Gleichzeitig mit Bekanntgabe der Zahlungsinformationen hat der Kunde in seinem Account die Auszahlung seines Guthabens durch das Anklicken des entsprechenden Icons ausdrücklich anzufordern. Allfällige Transaktionskosten für die Auszahlung trägt der Kunde.

(5) Es verfällt die Gutschrift, wenn der Kunde die Vertragsbeziehung zur adaffix GmbH durch Löschung seines Accounts beendet und er ? im Sinne von Absatz (4) oben ? die Zahlungsinformationen nicht bekannt gegeben hat.

V. Pflichten des Kunden
(1) Der Kunde hat vor Vertragsbeginn jene Abgaben zu machen, die von ihm verlangt werden, das sind beispielsweise Informationen über:

a) seinen Namen, b) die private Nummer, für welche er eine öffentliche Nummer wünscht, c) seinen Wohnort, d) die e-Mail-Adresse.

(2) Die Freischaltung der öffentlichen Nummer erfolgt dann, wenn der Kunde die Richtigkeit seiner Angaben und die vollinhaltliche Akzeptanz mit diesen allgemeinen Bedingungen bestätigt.

(3) Wer das achtzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet hat, muss die Anmeldung durch einen Erziehungsberechtigten vornehmen lassen, dem auch die Gutschriften auszuzahlen sind.

(4) Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die öffentliche Nummer eine Mehrwertnummer im Sinne der oben schon angesprochenen KEM-V ist, und haftet dafür, dass die Regeln in Zusammenhang mit der Bewerbung der Nummer auch durch ihn selbst beachtet werden. Konkret hat der Kunde bei eigener Bewerbung seiner öffentlichen Nummer Angaben über das vom Anrufer zu zahlende Entgelt in Euro zu machen.

(5) Es ist dem Kunden strengstens untersagt, die gegenständliche Lösung für eine ?Erotik-Hotline? zu missbrauchen. Der Kunde hat auch die relevanten Vorgaben des Telekommunikationsgesetzes zu beachten.

(6) Entsteht der adaffix GmbH dadurch ein Schaden, dass der Kunde seine Bekanntgabepflicht laut Absatz (4) nicht erfüllt, hat er die adaffix GmbH diesbezüglich vollkommen schad und klaglos zu stellen.

(7) Verletzt der Kunde eine wesentliche Vertragspflicht oder verharrt der Kunde in der Verletzung einer unwesentlichen Vertragspflicht trotz schriftlicher Aufforderung unter Nachfristsetzung der adaffix GmbH, so darf die adaffix GmbH den Vertrag mit sofortiger Wirkung auflösen oder die Weiterleitung von der öffentlichen Nummer zur privaten Nummer unterbrechen. Das sofortige Auflösungsrecht steht der adaffix GmbH weiters zu, wenn die vertragsgegenständliche Lösung, aus welchem Grunde immer, eingestellt wird.

VI. Haftung der adaffix GmbH
(1) Die adaffix GmbH haftet nur dann, wenn vom Kunden nachgewiesen werden kann, dass die im Auftrag der adaffix GmbH tätigen Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben. Für bloß leicht fahrlässiges Verhalten der Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen der adaffix GmbH entfällt die Haftung zur Gänze.

(2) Der Ersatz von Folgeschäden, Vermögensschäden, entgangenem Gewinn, Schäden aus Betriebsunterbrechung, nicht erzielten Ersparnissen, Zinsverlusten und von Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen die adaffix GmbH ist auf jeden Fall ausgeschlossen.

VII. Datenschutz und Datensicherheit
(1) Die adaffix GmbH wird in Bezug auf alle Daten, die sie vom Kunden erhält, dessen Grundrecht auf Datenschutz und dessen Privatsphäre sorgfältig beachten. Diese Daten werden nicht ohne Wissen oder ausdrückliche Zustimmung gespeichert oder weiterverarbeitet und ausschließlich im Rahmen der Abwicklung der von der adaffix GmbH übernommenen Leistungspflichten verwendet.

(2) Der Kunde erklärt seine Zustimmung, dass die adaffix GmbH diese Daten zur Erbringung, Verwaltung und Abrechnung der Leistungen der adaffix GmbH, weiters für die Erbringung von Newsletter-Diensten und für Marketingzwecke und namentlich auch zur Zusendung von elektronischer Post zu Werbezwecken verwenden darf.
Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass er das Recht hat, obige Zustimmung zu widerrufen, indem er eine entsprechende Erklärung an die adaffix GmbH sendet. Dieser Widerruf ist über den Web-Account des Kunden mittels Nutzerkennung und Passwort möglich.

(3) Die adaffix GmbH wird die Daten des Kunden nur mit dessen persönlicher Zustimmung oder bei Vorliegen einer konkreten Rechtspflicht an Dritte weitergegeben. Eine Weitergabe an Erfüllungsgehilfen der adaffix GmbH, welche für die Abwicklung der vertragsgegenständlichen Dienste unbedingt benötigt werden und welche der adaffix GmbH gegenüber eine entsprechende Vertraulichkeitsverpflichtung eingegangen sind, ist zulässig.

(4) Die adaffix GmbH wird im Sinne der einschlägigen gesetzlichen Vorschriften sämtliche Maßnahmen zur Gewährleistung der Datensicherheit treffen. Dabei wird die adaffix GmbH unter Bedachtnahme auf den Stand der technischen Möglichkeiten das Folgende beachten:
(a) die Sicherstellung, dass nur ermächtigte Personen für rechtlich zulässige Zwecke Zugang zu den Daten erhalten, die allesamt verpflichtet sind, die Grundsätze der Sicherheit und Vertraulichkeit genauestens zu befolgen;
(b) den Schutz gespeicherter oder übermittelter Daten vor unbeabsichtigter oder unrechtmäßiger Zerstörung, unbeabsichtigtem Verlust oder unbeabsichtigter Veränderung und unbefugter oder unrechtmäßiger Speicherung oder Verarbeitung, unbefugtem oder unberechtigtem Zugang oder unbefugter oder unrechtmäßiger Weitergabe;

(5) Die adaffix GmbH wird weiters sämtliche für sie anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen des 12. Abschnittes des Telekommunikationsgesetzes beachten.


VIII. Sonstiges
(1) Sollten Bestimmungen dieser Bedingungen nichtig oder unwirksam sein oder werden, so wird die Geltung der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die nichtige oder unwirksame Bestimmung ist so umzudeuten oder zu ergänzen, dass der mit der nichtigen oder unwirksamen Bestimmung beabsichtigte wirtschaftliche Zweck bestmöglich erreicht wird. Dies gilt auch für allfällige Lücken.

(2) Der Inhalt dieser Bedingungen und namentlich auch dieser Absatz können durch bloß mündliche Erklärung weder abgeändert noch ergänzt werden. Dieses Schriftlichkeitsgebot gilt nur für Kunden, die im Firmenbuch eingetragener Unternehmer sind.

(3) Der Kunde, dies jedoch nur wenn er im Firmenbuch eingetragener Unternehmer ist, unterwirft sich hinsichtlich sämtlicher Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ausschließlich dem jeweils sachlich zuständigen Gericht in Wien.

Stand: Februar 2013


Di., 12. Februar, 2013 um 11:54
#3

Ob bei solchen Nummern noch wer anruft? ^^

Ich habs sperren lassen am Handy ^^

Fr., 22. Februar, 2013 um 18:05
#4

Wer nutzt heutzutage noch diese Nummern?
Richtig unseriöse Firmen und Webseiten!!!



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Fr., 22. Februar, 2013 um 18:10
#5

Und klar ist diese Seite auch dabei!

Seht nur ins impressum! Dann seht ihr es!!!



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Sa., 23. Februar, 2013 um 9:36
#6

Ui Ui da wurden wir wohl enttarnt..

Und da soviele (genau 0) Leute schon angerufen haben, haben wir auch fest verdient!

Sa., 23. Februar, 2013 um 15:24
#7

Registrierte User haben ja eine Handy Nummer von ress.at, aber Gäste können Ihren Müll über 0900 los werden.



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Sa., 23. Februar, 2013 um 22:21
#8

wolfgang069 hat Folgendes geschrieben:
Registrierte User haben ja eine Handy Nummer von ress.at, aber Gäste können Ihren Müll über 0900 los werden.


+++

Der Mensch ist ein naiver Tourist mit einem abgelaufenem Visum für den Planeten Erde ..

So., 24. Februar, 2013 um 19:40
#9

Ich finde die Idee nicht schlecht!
So kann ich meine Super schützen!

Und sollte so ein Scheiss Unternehmen doch mal anrufen verdiene ich auch noch!



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So., 24. Februar, 2013 um 19:47
#10

fkjghfg hat Folgendes geschrieben:
Ich finde die Idee nicht schlecht!
So kann ich meine Super schützen!

Und sollte so ein Scheiss Unternehmen doch mal anrufen verdiene ich auch noch!


+++

Der Mensch ist ein naiver Tourist mit einem abgelaufenem Visum für den Planeten Erde ..

So., 03. März, 2013 um 9:15
#11

Und funktioniert es gut?



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Fr., 17. Mai, 2013 um 21:34
#12

Scheiß Österreich nichts darfst.


Zitat:
Liebe Secnu-Nutzerin, lieber Secnu-Nutzer,

Die Österreichische Rundfunk & Telekom Regulierungs-GmbH verbietet uns, Ihnen bares Geld für Secnu-Gesprächsminuten auszuzahlen.
Damit soll verhindert werden, dass jemand mit einer Secnu Mehrwertnummern-Geschäfte betreibt, für die eine perönliche Registrierung bei der entsprechenden Behörde vorgeschrieben ist. Wir haben darauf hingewiesen, dass Secnu als Schnutznummer dafür nicht gedacht ist. Dennoch müssen wir unser Angebot und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen https://www.secnu.at/Terms.aspx dementsprechend anpassen.

Ab dem 16. Mai 2013 werden Ihnen Secnu-Gesprächsminuten als Secnu Punkte gutgeschrieben, die sie gegen Amazon-Gutscheine eintauschen können. Der bis dahin erworbene Bonus wird je nach Wunsch ausbezahlt oder in Secnu Punkte umgewandelt. Geben Sie uns bitte Ihren Paypal Account bekannt, falls Sie eine Auszahlung des bis dahin erworbenen Bonus wünschen. Andernfalls wird Ihr Bonus in Secnu Punkte umgewandelt.

Wir danken für Ihr Verständnis.

Ihr Secnu Team




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Fr., 17. Mai, 2013 um 21:50
#13

Mi., 28. August, 2013 um 11:19
#14

Keiner Ruft mich an ^^

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