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Neun Yesss!-Klauseln für unzulässig befunden
Erstellt
Mai. '13
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Di., 14. Mai, 2013 um 16:30
#1
Laut dem Oberlandesgericht Wien darf der Mobilfunkdiskonter keine Anschlüsse deaktivieren, wenn ein Kunde sechs Monate lang keinen Umsatz gebracht hat. Auch zehn weitere Vertragsklauseln werden gekippt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. https://www.ress.at/news14052013163028.html |
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Di., 14. Mai, 2013 um 17:48
#2
Also meine yesss Nummer war aus der Zeit von Orange und die Nummer wurde erst nach 12 Monaten ohne aufladen gelöscht. C&M distanziert sich konkret und ausdrücklich vom Inhalt dieses Postings. Der Ersteller des Postings haftet für seine Äußerungen. Inhalte, die nicht den Forumsregeln entsprechen sind bitte vom Leser zu melden ... |
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