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Neun Yesss!-Klauseln für unzulässig befunden

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Mai. '13
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Di., 14. Mai, 2013 um 16:30
#1

Laut dem Oberlandesgericht Wien darf der Mobilfunkdiskonter keine Anschlüsse deaktivieren, wenn ein Kunde sechs Monate lang keinen Umsatz gebracht hat. Auch zehn weitere Vertragsklauseln werden gekippt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.


Diese C&M News kannst Du hier lesen:
https://www.ress.at/news14052013163028.html


Di., 14. Mai, 2013 um 17:48
#2

Also meine yesss Nummer war aus der Zeit von Orange und die Nummer wurde erst nach 12 Monaten ohne aufladen gelöscht.



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