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"Drecksasylant" ist nicht rassistisch
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Feb. '14
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Sa., 22. Februar, 2014 um 9:04
#1
Nach Ansicht des Schweizer Bundesgerichts sind "Sauausländer" und "Dreckasylant" nicht diskriminierend, sondern nur eine Beschimpfung. Ein Basler Polizist wurde nun freigesprochen. Die Ausdrücke "Sauausländer" und "Dreckasylant" stellen nach Ansicht des Bundesgerichts keine Rassendiskriminierung dar, sondern nur eine Beschimpfung. Das gilt laut Gericht selbst dann, wenn "Sau-" oder "Dreck-" in Verbindung mit einer Nationalität verwendet werden. Ein Basler Polizist hatte 2007 bei der Uhren- und Schmuckmesse in Basel zusammen mit einem Kollegen einen algerischen Asylbewerber unter dem Verdacht des Taschendiebstahls festgenommen. Er legte ihm Handfesseln an und betitelte ihn vor zahlreichen Schaulustigen lautstark als "Sauausländer" und "Dreckasylant". Die Basler Justiz sprach den Polizisten für seine verbalen Entgleisungen der Rassendiskriminierung schuldig und bestrafte ihn mit einer bedingten Geldstrafe. Das Bundesgericht hat dem Betroffenen nun Recht gegeben und seine Verurteilung aufgehoben. Nach Ansicht der Strafrechtlichen Abteilung fehlt den Äußerungen des Polizisten der für eine Diskriminierung erforderliche Bezug zu einer bestimmten Rasse, Ethnie oder Religion. Die Bezeichnung "Ausländer" oder "Asylant" könne Menschen ganz unterschiedlicher Herkunftsgebiete oder Glaubensbekenntnisse betreffen. Jedenfalls solange sich ein solcher Ausdruck gegen einzelne Personen richte, werde er vom unbefangenen Dritten nicht als rassistischer Angriff auf die Menschenwürde, sondern als mehr oder weniger primitive fremdenfeindlich motivierte Ehrverletzung aufgefasst. Die vom Betroffenen in seiner Funktion als Polizist gemachten Äusserungen seien zwar in besonderem Masse deplatziert und inakzeptabel. Dies betreffe indessen nur das Ausmass des Verschuldens im Rahmen des Tatbestandes der Beschimpfung. Ob der Polizist dafür auch verurteilt werden kann, ist laut Gericht nicht in diesem Verfahren zu entscheiden. Die Sache geht nun zu neuem Entscheid zurück an die Basler Justiz. (Urteil 6B_715/2012 vom 6. Februar 2014; BGE-Publikation) C&M distanziert sich konkret und ausdrücklich vom Inhalt dieses Postings. Der Ersteller des Postings haftet für seine Äußerungen. Inhalte, die nicht den Forumsregeln entsprechen sind bitte vom Leser zu melden ... |
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Mi., 20. August, 2014 um 22:19
#2
Mach das in der Bananenrepublik... Das wird teuer! C&M distanziert sich konkret und ausdrücklich vom Inhalt dieses Postings. Der Ersteller des Postings haftet für seine Äußerungen. Inhalte, die nicht den Forumsregeln entsprechen sind bitte vom Leser zu melden ... LÄCHLE, DU KANNST NICHT ALLE TÖTEN :) |
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Do., 21. August, 2014 um 9:23
Der Mensch ist ein naiver Tourist mit einem abgelaufenem Visum für den Planeten Erde .. |
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