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Vater schoss Drohne ab: So begründet Gericht aufsehenerregendes Urteil

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Jun. '19
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Do., 27. Juni, 2019 um 10:56
#1

Das Amtsgericht im deutschen Riesa hat nun das vollständige Urteil veröffentlicht – man sah einen "Defensivnotstand" gegeben


Diese C&M News kannst Du hier lesen:
https://www.ress.at/-news27062019105639.html



Wichtiger oder angepinnter Post#341383


Do., 27. Juni, 2019 um 11:01
#2

Gartenbesitzer schießt Drohne ab: Gericht erlaubt "Selbsthilfe"

Teures Fluggerät wurde mit Luftgewehr zerstört, deutscher Richter hält Vorgehen für verhältnismäßig

Mehr unter:
https://ress.at/gartenbesitzer-schiesst-drohne-ab-gericht-erlaubt-selbsthilfe-news01052019122030.html

Mäh? Für sich selbst ist jeder unsterblich; er mag wissen, dass er sterben muss, aber er kann nie wissen, dass er tot ist...

Do., 27. Juni, 2019 um 14:03
#3

AG Riesa, Urteil vom 24.04.2019 - 9 Cs 926 Js 3044/19

Zur Rechtfertigung des Abschusses einer Drohne wegen Eingriffs in das Allgemeine Persönlichkeitsrecht sowie das Eigentumsrecht.

Ihr könnt das Urteil hier nachlesen:
https://openjur.de/u/2174876.html

Zuletzt bearbeitet von aleX am 28.06.2019 09:41, insgesamt 1-mal bearbeitet
Grund: Geschützte Texte nicht 1:1 posten..

Do., 27. Juni, 2019 um 17:21
#4

Finde es scheisse das einer eine Drohne anschissen darf, aber über ein Grundstück fliegen und die beobachten geht auch nicht



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