So., 14. Februar, 2021 um 8:02
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Bild: Pixabay
Häufig erscheint es, als ob der Datenschutz in der Corona-Pandemie leiden würde. Opfern wir unsere Privatsphäre für die Virusbekämpfung?
Gerade zu Beginn der Pandemie wirkte es so, als müssten Bürger sich darauf einstellen, stärker überwacht zu werden, um die Krise zu bewältigen. Länder wie China, Südkorea oder Singapur erweckten den Anschein, dass die Infektionszahlen durch technisches Tracking in den Griff zu bekommen sind.
Aber es lässt sich bereits ein Fazit ziehen: Zwar gibt es einige bedenkliche Aspekte, ganz so problematisch ist die Situation aber zumindest bisher nicht. Ein Überblick über die wichtigsten Debatten der letzten Monate.
"Stopp Corona"-App Anhand der "Stopp Corona"-App des Roten Kreuzes können Nutzer "digitale Kontakttagebücher" führen. Auf diese Weise wird es möglich, rechtzeitig über eine Infektion informiert zu werden und in Selbstisolation zu gehen. Die Voraussetzung, die bisher Probleme bereitet: Es müssen genügend Menschen mitmachen.
Die Datenschutz-NGO Noyb, die Grundrechtsorganisation Epicenter Works und das Forschungszentrum für Informationssicherheit SBA Research kamen in einer umfassenden Analyse der App im vergangenen Jahr zu dem Schluss: Aus Datenschutzperspektive ist sie komplett unbedenklich.
Bewegungsströme Durch sogenannte Bewegungsstromanalysen bietet die teilstaatliche A1 der Regierung regelmäßig Daten, um zu ermitteln, ob sich die Bevölkerung an Beschränkungen hält. Derartige Analysen wurden bereits vor Corona angeboten. Dabei werden aber keine personenbezogenen Daten gesammelt, erklärt Marco Blocher von der Datenschutz-NGO Noyb. Eher erfolge dies in anonymisierter und unscharfer Form.
Polizeibefugnisse Seit Dezember dürfen Polizeibeamte die Einhaltung der Corona-Sicherheitsmaßnahmen in Betriebsstätten, Verkehrsmitteln, Arbeitsorten sowie "bestimmten Orten", wie es heißt, kontrollieren.
Möglich gemacht hat es eine Änderung im Epidemiegesetz, die nicht ohne Kritik beschlossen wurde. So hatte die Regierung zunächst auch die Prüfung des privaten Wohnbereichs oder von Redaktionsräumlichkeiten vorgesehen. "Das konnte erst durch einen öffentlichen Aufschrei verhindert werden", sagt Thomas Lohninger von der Grundrechts-NGO Epicenter Works.
Doch auch sonst sind die Befugnisse der Polizei seit Beginn der Pandemie erweitert worden. Etwa darf sie während des Zeitraums aufrechter Ausgangsbeschränkungen fragen, warum man unterwegs ist. Es sei wichtig, dass die neuen Kompetenzen der Sicherheitsbehörden nach der Corona-Krise wieder "restlos zurückgenommen werden", fordert Lohninger. "Auch in einer Pandemie muss darauf geachtet werden, dass staatliche Befugnisse notwendig und verhältnismäßig sind."
Homeoffice Wer von zu Hause arbeitet, darf dabei nicht umfassend überwacht werden. Strenge Arbeitnehmergesetze machen das möglich. Selbst das Lesen von Arbeitsmails ist nur mit Zustimmung des Betriebsrats oder einer Betriebsvereinbarung gestattet.
Gastroregistrierung Lange war der Besuch eines Lokals in der Pandemie daran gebunden, den Namen und eine Kontaktmöglichkeit zu hinterlassen. In Wien wurde diese Form der Gästeregistrierung gekippt, da sie gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verstößt. Problematisch sei aus Sicht der Datenschutzbehörde, wie Blocher erklärt, dass die Einwilligung der Restaurantbesucher nicht rechtswirksam war.
"Nach der DSGVO sind nur freiwillige Einwilligungen wirksam", sagt der Datenschutzexperte. Eine Nichteinwilligung hätte bedeutet, dass der Zutritt zum jeweiligen Lokal verweigert wird. Daher sei diese Freiwilligkeit nicht gegeben. Bei der nächsten Verordnung hofft er auf mehr Rechtskonformität.
E-Impfpass Wer sich gegen Corona impft, landet in einem zentralen Register - so ist es seit einer Novelle des Gesundheitstelematikgesetzes von September vergangenem Jahres vorgesehen. Die Regierung will damit vor allem die Verteilung der Impfungen im Land dokumentieren.
Die Möglichkeit eines Ausstiegs gibt es nicht. Die Koalition begründet das damit, dass nur eine vollständige Dokumentation der Impfungen ausreichend aussagekräftig sei, um entsprechende gesundheitspolitische Maßnahmen zu treffen. Die Informationen, die gespeichert werden, sind dieselben wie beim Impfpass auf Papier.
Lohninger dazu: "Bisher hatten Impfgegner keine objektiven Gründe, sich nicht impfen zu lassen." Gerade im Hinblick auf die hohe Ausstiegsrate beim digitalen Gesundheitssystem Elga und der Bedeutung der Impfung in der Pandemie wäre es aus seiner Sicht sinnvoll gewesen, den E-Impfpass nicht verpflichtend zu machen.
Dies ist eine Zusammenfassung der Infos von derstandard.at
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Kommentare usw. bitte in der C&M News:
https://ress.at/-news14022021080208.html
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