DSGVO

Fotos von Enkelkindern auf Facebook veröffentlicht: Oma muss bis zu 1.000 Euro Strafe zahlen

22. Mai 2020, 17:59 |  0 Kommentare

Großmutter wollte Bilder von Enkeln nicht entfernen - Gericht ließ nun Löschung veranlassen mit Verweis auf DSGVO

Eine Niederländerin muss die Fotos ihrer Enkeln von Facebook löschen. Dies hat ein Gericht entschieden und auf die DSGVO verwiesen. Die Frau hatte sich geweigert, die Bilder zu löschen, obwohl ihre Tochter - die Mutter der Kinder - mehrmals darum gebeten hatte.

Die Richter sagten nun, dass die DSGVO für solche Fälle anzuwenden sei, da die Fotos durch die Veröffentlichung auf Facebook einer größeren Zielgruppe zugänglich gemacht wurden.

Wenn Sie der Aufforderung nicht nachkommen, muss sie 50 Euro pro Tag zahlen, solange die Bilder online bleiben. Die Strafe kann sich auf insgesamt 1.000 Euro summieren.

Mehr dazu findest Du auf derstandard.at





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