Eigentlich sollen mit der EU-Richtlinie mit der Kennung "2014/53/EU" Störungen in Funknetzen verhindert werden. Die neuen Regeln, die bis Mitte Juni in den Mitgliedsstaaten umgesetzt werden müssen, haben aber auch weitreichende Folgen für den Betrieb von freien WLAN-Netzwerken. Denn im Artikel 3, Buchstabe i, der neuen Funkrichtlinie ist festgehalten, dass Hersteller von Funkanlagen sicherstellen müssen, "dass nur solche Software geladen werden kann, für die die Konformität ihrer Kombination mit der Funkanlage nachgewiesen wurde"
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