schaf am 14. Dez. 2017 um 17:56 | 0 Kommentare | Lesezeit: 32 Sekunden
Im ersten Fall gewährte die Gesichtserkennung eines neuen iPhone X einer Freundin der Besitzerin Zugriff auf das Gerät. Daraufhin brachte die Frau das Smartphone zurück ins Geschäft und nahm ihre Freundin gleich mit, um die Fehlfunktion zu demonstrieren. Daraufhin bekam sie ihr Geld zurück.
Sie kaufte sich dann ein neues iPhone X, musste aber feststellen, dass das Gesicht ihrer Freundin auch hier für eine Entsperrung ausreichte. Sie bekam ihr Geld abermals zurück.
Mehr dazu findest Du auf futurezone.at
Geld zurück: iPhone X verwechselt Nutzerin mit Freundin
Nachdem die Gesichtserkennung zweier iPhones ihre Nutzerin nicht von deren Freundin unterscheiden konnte, erstattete Apple in beiden Fällen den Kaufpreis.Im ersten Fall gewährte die Gesichtserkennung eines neuen iPhone X einer Freundin der Besitzerin Zugriff auf das Gerät. Daraufhin brachte die Frau das Smartphone zurück ins Geschäft und nahm ihre Freundin gleich mit, um die Fehlfunktion zu demonstrieren. Daraufhin bekam sie ihr Geld zurück.
Sie kaufte sich dann ein neues iPhone X, musste aber feststellen, dass das Gesicht ihrer Freundin auch hier für eine Entsperrung ausreichte. Sie bekam ihr Geld abermals zurück.
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