Gericht: Samsung darf Galaxy Tab verkaufen

16. August 2011, 23:26 |  0 Kommentare

Samsung kann seinen iPad-Konkurrenten Galaxy Tab 10.1 nun doch in weiten Teilen Europas verkaufen. Das Landesgericht Düsseldorf beschränkte seine vergangene Woche erlassene einstweilige Verfügung für eine Auslieferungssperre auf Deutschland. In Österreich ist das Samsung Tablet bereits erhältlich.

Das Düsseldorfer Landgericht schwächte seine auf Antrag von Apple erlassene Einstweilige Verfügung am Dienstag ab.

Das Vertriebsverbot für die Muttergesellschaft Samsung Korea gelte nicht mehr europaweit, sondern sei auf Deutschland beschränkt worden, sagte Gerichtssprecher Peter Schütz am Dienstag.

Für die deutsche Samsung-Tochter gelte das Vertriebsverbot aber nach wie vor europaweit.

In Österreich bereits erhältlich
In Österreich ist das Galaxy Tab bereits erhältlich, bestätigte Samsung am Dienstag gegenüber der futurezone. Die Entscheidung des deutschen Gerichts vom Dienstag hatte darauf keinen Einfluss. "Die Geräte wurden bereits vor der Verhängung der EU-weiten Auslieferungssperre, am 9. August, an die österreichischen Händler und Mobilfunkbetreiber ausgeliefert", so Martin Wallner, Österreich-Chef von Samsungs Mobile-Sparte. Auch in Deutschland hat etwa Media Markt schon am vergangenen Samstag mit dem Verkauf begonnen.

Das Galaxy Tab 10.1 ist in einer WLAN-Version mit 16GB um 479 Euro erhältlich. Die 3G-Version mit 16GB kostet 599 Euro, mit 32GB 699 Euro und mit 64GB 799 Euro. Alle Varianten sind wahlweise mit einer schwarzen oder weißen Rückseite verfügbar.

Geschmacksmuster
Die nächste Runde in Deutschland in dem Ideenklau-Streit zwischen Apple und Samsung steht im Düsseldorfer Landgericht am 25. August mit der mündlichen Verhandlung an. Apple wirft Samsung vor, mit dem Galaxy Tab sein iPad zu kopieren und Schutzrechte zu verletzen. Dabei geht es um Geschmacksmuster, also das Design und die äußerliche Gestaltung des Tablet-Computers, nicht um Ansprüche aus Apple-Patenten. Samsung nutze den Ruf des iPads aus, bei dem es sich "um ein sehr bekanntes Produkt mit Kultstatus" handele, erklärte Apple in der Klageschrift.

Zweifel an Zuständigkeit
Das Gericht hatte die Einstweilige Verfügung vergangene Woche für die gesamte Europäische Union bis auf die Niederlande gefällt. Einige Experten meldeten daraufhin Zweifel an, ob das Gericht dafür überhaupt zuständig war.

Nach Einschätzung des deutschen Patentexperten Florian Müller spielte bei dem Hin und Her um die Entscheidung die Definition des Begriffs "Niederlassung" eine Rolle. In der entsprechenden EU-Verordnung werde eine Niederlassung in Deutschland als Voraussetzung für ein europaweit gültiges Urteil genannt. "Umgangssprachlich sagen wir alle in Deutschland "Niederlassung", wenn wir "Tochtergesellschaft" meinen", erläuterte Müller. In der EU-Verordnung scheinen aber nur Betriebsstätten gemeint zu sein, da die englische Version der Richtlinie von "establishment" (nicht "subsidiary") spricht. Samsung unterhält jedoch in Deutschland zwar eine Tochtergesellschaft, aber keine Betriebsstätten.

Umstrittenes Foto
Unabhängig davon wurden am Dienstag Vorwürfe laut, Apple habe in der Klageschrift zumindest bei einem ein Vergleichsfoto das Aussehen von Galaxy Tab und iPad so angepasst, dass die beiden Geräte sich ähnlicher sahen. Dabei geht es um das Größenverhältnis. Das iPad 2 ist mit seinen Abmaßen von 241 x 186 Millimeter nicht identisch mit der Größe des Galaxy Tab 10.1

Quelle: Futurezone





Kurze URL:


Bewertung: 2.0/5 (2 Stimmen)


Das könnte Dich auch interessieren:


Ähnliche News:

Weitere News:

Einen Kommentar schreiben

Du willst nicht als "Gast" schreiben? Logg Dich Hier ein.

Code:

Code neuladen

Kommentare
(0)

Bitte bleibe sachlich und fair in deinen Äußerungen. Sollte dein Kommentar nicht sofort erscheinen, ist er in der Warteschlange gelandet und wird meist zeitnah freigeschaltet.




Kommentare:

Du hast bereits für diesen Kommentar abgestimmt...

;-)

Top